Programmname: | Ashampoo Music Studio 3 | |
Version: | 3.50 | |
Autor: | ashampoo GmbH & Co. KG | |
Webseite: |
https://www.ashampoo.com/de/eur |
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Kontakt: | info@ashampoo.com | |
Sprache: | deutsch | |
Lizenz: | Shareware | |
Kosten: | 29.99 EUR | |
Information: | ||
Download*: | ||
Größe: | 21032 kByte | |
Downloads: | 39 Downloads | |
Systemvoraussetzungen: | 128 MB RAM, Festplattenkapazität 15 MB | |
Beschreibung: | Sie mögen Musik? Sie benutzen einen Computer? Dann brauchen Sie Ashampoo Music Studio 3. Das allseits beliebte Programm für Fans von digitaler Musik. Diese neue Version hat alles, was man braucht, um Audio-Dateien zu erzeugen, zu verändern und zu verwalten. Dabei ist die Benutzung beinahe so einfach wie bei einem CD-Player. - CD-Ripping: Sie können Audio-CD?s direkt in das von Ihnen gewünschte Format (WMA, MP3, Ogg, FLAC und WAV) kopieren. - Importieren von zusätzlichen Audio-Daten: autom. Import von Album- und Titelinformationen für Ihre Audio-CD aus einer Online- Datenbank. - Playlisten: Die folgenden Formate können importiert werden: M3U, PLS, ASX, P4U und WPL. - Brennen: Brennen von eigenen Playlisten auf gewöhnliche Audio-CDs, Daten-CDs, DVDs oder Blu-ray Discs, die digitale Audio-Daten enthalten (im gleichen oder in gemischten Formaten) - Bearbeiten: Bietet die Möglichkeit, Ihre Audio-Dateien zu bearbeiten. - Aufnahme: Direkte Aufnahmemöglichkeit von allen Eingängen der Soundkarte. Auch hier können Tracks direkt als WMA, MP3, Ogg Vorbis, FLAC oder WAV-Dateien gespeichert werden. - Reparieren: Findet, verschiebt und repariert defekte Audio-Daten. - Integrierter Cover Editor: Gestalten und Drucken von Disc-Labels und Jewel-Cases. |
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Betriebssysteme: | Windows2000,WinXP,Windows Vista Starter,Windows Vista Home Basic,Windows Vista Home Premium,Windows Vista Business,Windows Vista Enterprise,Windows Vista Ultimate | |
Screenshots: | ||
Audio, Music-Tools, Multimedia, Rippen | ||
EULA des Anbieters | Copyright (c) 1999-2009 ashampoo Technology GmbH & Co. KG (Alle Rechte vorbehalten) LIZENZVEREINBARUNG ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN! I. Nutzungsbedingungen II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand I. Nutzungsbedingungen Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die o.g. Software erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software. Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll die Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt werden, muss für jede Installation eine eigene Nutzerlizenz erworben werden. Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer- programms erforderlich sind, zu erhalten. II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt, die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen vernetzt sind. III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software, mit der Sie Daten bearbeiten möchten, die einen wirtschaftlich relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten testen. Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden. Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernimmt der Hersteller insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden. Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an. Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche des Herstellers sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt nicht für Schadenersatzansprüche, die den Käufer berechtigen, in den Fällen der §§ 280, 281, 283 BGB und des § 311 a Abs. 2 BGB Schadenersatz statt Leistung zu verlangen sowie für Schadenersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst jedoch nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Für sonstige mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend beschränkten Weise. IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig- keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist ausschließlich Oldenburg (Deutschland). Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechts unwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. ashampoo Technology GmbH & Co. KG |
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