Hi!
Auf folgenden Artikel bin ich gestossen:
LG Essen: Bloßes Kontaktformular auf Webseite genügt Impressumspflichten nicht
Hat der Richter etwas von Bots im Netz gehört, die nur darauf warten eMail Adressen zu fischen?
Ist das kein Grund das als Selbstschutz anzugeben????
Marcel