Programmname: | ![]() | DoRIS StartUp |
Version: | 7.0.32R1.339 | |
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Autor: | ![]() | Produktgruppe MIRES/DoRIS |
Webseite: | ![]() | http://www.haessler.com |
Kontakt: | ![]() | info@haessler.com |
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Sprache: | deutsch | |
Lizenz: | ![]() | Freeware |
Information: | ||
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Download*: | ![]() | http://www.registratur.com/doris-startup/download.html |
Größe: | 429958 kByte | |
Downloads: | 29 Downloads | |
Systemvoraussetzungen: | 1,5 GByte Festplatte | |
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Beschreibung: | ![]() | Plattformunabhängiges, DOMEA zertifiziertes, Dokumenten Management- und Vorgangsbearbeitungs-System: Umfassendes Softwareprodukt, das auf die Aufgaben der Verwaltung fokussiert.DoRIS erfüllt von der Registratur über die Sachbearbeitung bis zum Leitungsbereich die verwaltungsspezifischen Vorgaben. Die integrierte ?Ad-hoc-Workflow?-Funktion entspricht den Anforderungen: * Mitzeichnen, * Kenntnisnahme, * Stellungnahme... Hauptvorteil von DoRIS ist die Fähigkeit, elektronische Dokumente (z.B. eMails) mit herkömmlichen Dokumenten (z.B. Briefe) in einem einheitlichen Posteingang zusammenzufassen. So präsentieren sich die zu bearbeitenden Vorgänge für den Bearbeiter einheitlich und übersichtlich.Der Nutzer kann das Einsparpotential beim elektronischen Geschäftsverkehr behutsam und entlang der konventionellen Vorgehensweise heben. Die Nutzung von DoRIS verlangt keine Änderung etablierter Geschäftsprozesse. Jeder Benutzer kann von der schnellen und medienbruchfreien Bearbeitung der Geschäftsvorfälle profitieren.DoRIS stellt eine einheitliche Basis sowohl als elektronisches Vorgangsbearbeitungssystem wie auch als Plattform für die Arbeit mit Dokumenten und Akten zur Verfügung.Ob im Rahmen strukturierter oder unstrukturierter Prozesse: DoRIS integriert und vereinheitlicht beide Ansätze mit seiner Funktionalität. Papierarm, papierbegleitend oder vollelektronisch.Übergeordnetes Prinzip von DoRIS ist die Verwaltung des gesamten Schriftgutbestandes d.h. Dokumente und Akten sowohl in elektronischer als auch in papierbasierter Form - ob im Unternehmensarchiv, in der behördlichen Vorgangsbearbeitung oder bei spezifischen Abteilungensaufgaben (z.B. Patent-oder Rechtsabteilung). |
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Betriebssysteme: | ![]() | Win2000,Win7 x32,Win7 x64,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP |
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Screenshots: | ![]() | http://www.haessler.com/downloads/doris/startup/pad/DoRISStartUp.jpg |
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![]() | Dokumentenmanagement, Vorgangsbearbeitung, Archivierung, DOMEA zertifiziert, DMS, Registratur, Information Lifecycle, Multiuser, Mehrplatzfähig, Web, XDOMEA, Adhoc Workflow | |
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EULA des Anbieters | ![]() | Allgemeine Geschäftsbedingungen der HAESSLER eGovernment GmbH für die Nutzung des Produkts DoRIS StartUp 1. Geltungsbereich Ergänzend zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der HAESSLER eGovernment GmbH (nachfolgend HAESSLER genannt) gelten für die Nutzung des Produkts DoRIS StartUp ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.Von diesen Bedingungen abweichende Regelungen können nicht anerkannt werden, es sei denn, sie werden von HAESSLER schriftlich bestätigt. Darüber hinaus erklärt der Kunde, indem er die Software installiert, kopiert, downloadet, darauf zugreift oder sie anderweitig verwendet, sich damit einverstanden, an die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gebunden zu sein. 2. Lizenzgewährung HAESSLER räumt dem Kunden für die heruntergeladene Software ein nicht ausschliessliches Nutzungsrecht zu den Bedingungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein. 3. Umfang der Lizenzgewährung Der Kunde ist berechtigt, eine Kopie der Software auf seinem Computer zu installieren und zu verwenden. Eine Mehrfachnutzung im Netzwerk ist ebenfalls zulässig. Ferner ist eine über die Installation und / oder Sicherung hinausgehende Vervielfältigung der Software und / oder Weitergabe an Dritte nur zulässig, wenn HAESSLER hierüber informiert wird und zugestimmt hat. Nicht zulässig ist das Hosten für Dritte. Zur Software können Zusatzbausteine erworben werden, die kostenpflichtig sind. 4. Dekompilierung Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software ohne vorherige Zustimmung von HAESSLER zu verändern, zu dekompilieren oder einzelne Funktionen oder Teilprogramme herauszulösen, beispielsweise um diese weiterzuentwickeln oder gesondert einzusetzen. 5. Updates HAESSLER behält sich vor, weitere Versionen oder Updates der Software anzubieten. In diesem Fall liegen der Softwarenutzung ebenfalls diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zugrunde. 6.Verletzung von Schutzrechten Dritter Der Kunde wird HAESSLER unverzüglich informieren, sollten Dritte ihm gegenüber wegen des Einsatzes der Software die Verletzung von Schutzrechten behaupten. Die Abwendung derartiger Ansprüche obliegt ausschließlich HAESSLER und den von ihr Beauftragten. Allgemeine Bestimmungen 7. Haftung Soweit HAESSLER nach Gesetz haftet, wird klargestellt, daß die Haftung in jedem Falle auf die Höhe der vom Kunden bezahlten Lizenzbebühr beschränkt ist. 8. Kündigung Ungeachtet der Überlassung der Software auf Dauer ist HAESSLER berechtigt,Verstöße des Kunden gegen diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zum Anlaß zu nehmen, die Lizenzeinräumung fristlos zu kündigen. Für diesen Fall ist der Kunde verpflichtet, die Software, die Programmdokumentation und alle Begleitmaterialien unverzüglich an HAESSLER zuückzugeben oder diese zu vernichten. 9. Nennung in Referenzlisten Der Kunde ist damit einverstanden, daß HAESSLER seinen Namen zum Zwecke der Werbung in Referenzlisten aufführt. HAESSLER wird dabei aber den berechtigten Interessen des Kunden Rechnung tragen. 10. Anwendbares Recht. Gerichtsstand Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Soweit dies zulässigerweise vereinbart werden kann, ist Gerichtsstand Potsdam. Stand: 1.7.2007 |
* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. |