Beiträge von Andreas Behr

    Programmname: Server-Eye
    Version: 3
    Autor: Andreas Behr
    Webseite: http://www.server-eye.de/
    Kontakt: software@kraemer-it.de
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 999.00 EUR
    Information:
    Download*:
    Größe: 5116 kByte
    Downloads: 4 Downloads
    Systemvoraussetzungen: Microsoft .NET oder MONO
    Beschreibung: Stellen Sie sich vor, Sie überwachen von einem Computer aus, alle wesentlichen Prozesse Ihrer IT-Infrastruktur. Stellen Sie sich weiter vor, Sie können an jedem Ort dieser Erde darüber informiert werden, welche kritischen Prozesse in Ihrem System auftreten. Und stellen Sie sich noch vor, Sie lösen auftretende Probleme in kürzester Zeit, weil Sie die Ursache in Sekunden finden. Sie denken jetzt vielleicht - das geht doch nicht. Doch es geht, mit Server-Eye 3. Server-Eye 3 ist ein ganzheitliches System-Monitoring-System, das entwickelt wurde, um Ihnen die Arbeit zu erleichtern. Sie sind jederzeit informiert über alle Trends und Tendenzen Ihrer Systeme. Sie werden alarmiert über alle kritischen Zustände oder Handlungsbedarf in Ihrem Betriebssystem und in Ihren Datenbanken. Server-Eye 3 benachrichtigt Sie unmittelbar über SMS, E-Mail, Messenger oder andere Medien über Fehlermeldungen. Kurz gesagt, senken Sie mit diesem Monitoring-Verfahren Ihre Downtimes und Sie senken damit Ihre Betriebskosten. Insgesamt erhöhen Sie mit Server-Eye 3 Ihre IT-Verfügbarkeit und fördern somit die Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiter und Ihrer Kunden. Behalten Sie den Überblick - mit Server-Eye 3. Schnell, einfach und auf Augenhöhe mit Ihrem System
    Betriebssysteme: WinXP,Windows2000,Windows2003,Windows Vista Starter,Windows Vista Home Basic,Windows Vista Home Premium,Windows Vista Business,Windows Vista Enterprise,Windows Vista Ultimate,Windows Vista Home Basic x64,Windows Vista Home Premium x64,Windows Vista Business x64,Windows Vista Enterprise x64,Windows Vista Ultimate x64,Linux,Linux Console,Linux Gnome,Linux GPL,Linux Open Source,Mac OS X,Mac OS X 10.1,Mac OS X 10.2,Mac OS X 10.3,Mac OS X 10.4,Mac OS X 10.5
    Screenshots:
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    * PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst.
    Programmname: KFZ-Fahrtenbuch
    Version: 3
    Autor: Michael Krämer
    Webseite: http://www.kfz-fahrtenbuch.de/
    Kontakt: software@kraemer-it.de
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 39.90 EUR
    Information:
    Download*: http://www.kfz-fahrtenbuch.de/kfz-fahrtenbuch-demo/Setup.msi
    Größe: 24336 kByte
    Downloads: 51 Downloads
    Systemvoraussetzungen: Windows 2000/XP
    Beschreibung: Das Führen eines Fahrtenbuches ist meist ein notwendiges Übel. Ihnen diese Aufgabe so einfach wie möglich zu machen ist unser Anspruch. Mit KFZ Fahrtenbuch 3 haben wir einfachste Bedienung zusammen mit maximal möglichen Selbstlernfunktionen in eine kostengünstige Fahrtenbuchsoftware gepackt. Durch die zusätzliche PDA Version können Sie Ihre Fahrten schon im Auto erfassen und später am PC direkt mit unserem Fahrtenbuch synchronisieren und weiterverarbeiten. Die Anforderungen an Manipulationssicherheit vom Finanzamt wurden komplett umgesetzt. Was braucht man mehr?
    Betriebssysteme: WinXP,Windows2000,Windows CE,Pocket PC
    Screenshots: http://www.kfz-fahrtenbuch.de/kfz-fahrtenbuch-img/screenshot/fahrtErfassen.png
    Fahrtenbuch Palm PC Fahrzeug Fahrzeugkosten Reisekosten KFZ KFZ-Kosten Fahrzeugverwaltung Auftragsbearbeitung Flottenmanagement elektronisches Dienstwagensteuer Dienstwagenpauschale Fahrtenbuchsoftware Fahrtenbuecher Auto PKW Steuer PDA Pocket PC
    EULA des Anbieters Software-Lizenzvereinbarung

    Diese Software-Lizenzvereinbarung wird abgeschlossen zwischen der Firma Michael Krämer IT Solutions, Lebacher Straße 15, 66571 Dirmingen, als Lizenzgeber, und Ihnen als Kunden und Lizenznehmer.

    I. Vertragsabschluß

    Die Berechtigung zur Nutzung der Software KFZ- Fahrtenbuch und der Begleitmaterialien wird ausschließlich auf Grundlage der nachfolgenden Lizenzbestimmungen erteilt. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise nicht einverstanden sind, müssen Sie die Software mit allen Begleitmaterialien (Lizenzmaterial) ungeöffnet an den Vertreiber zurückschicken; Sie erhalten dann die Lizenzgebühr zurückerstattet. Wenn Sie die Verpackung öffnen, bekunden Sie damit die Annahme dieser Software- Lizenzvereinbarung.

    II. Vertragsgegenstand

    1. Die Firma Michael Krämer IT Solutions gewährt Ihnen ein nicht übertragbares, nicht ausschließliches Recht, das Softwareprogramm KFZ- Fahrtenbuch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung auf einem einzelnen Computer zu nutzen.

    2. "Nutzen" im Sinne dieser Vereinbarung ist jedes dauerhafte oder vorübergehende
    ganze oder teilweise Vervielfältigen ( Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen,
    Übertragen oder Speichern von Programmen zum Zwecke ihrer Ausführung
    und der Verarbeitung der darin enthaltenen Datenbestände auf einem einzelnen
    Computer. Hierzu gehört auch die Ausführungen der genannten Handlungen
    zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test.

    3. Die Zahl der gleichzeitigen Benutzer oder Benutzungen des Softwareprogramms
    darf die Zahl der Programme nicht übersteigen, für die sie eine Lizenz erworben
    und die darauf entfallenden Gebühren bezahlt haben. Sie benötigen also eine
    oder mehrere weitere Lizenzen, wenn

    - KFZ- Fahrtenbuch von einer Person an zwei Computern gleichzeitig eingesetzt wird;

    - KFZ- Fahrtenbuch von einer weiteren Person genutzt wird, unabhängig davon, ob diese Person KFZ- Fahrtenbuch auf einen weiteren Computer einsetzt oder auf einen
    Computer, auf dem KFZ- Fahrtenbuch bereits installiert ist;

    - KFZ- Fahrtenbuch innerhalb eines Netzwerkes oder auf einem Server installiert wird,
    wobei die Anzahl der benötigten Lizenzen dar von abhängen, wie viele Endbenutzer
    Zugriff auf KFZ- Fahrtenbuch haben.
    Sie dürfen das Programm oder Teile hieraus kopieren, wenn und soweit dies zur
    vertragsgemäßen Nutzung auf dem einzelnen Computer erforderlich ist. Sie sind berechtigt, von dem Programm 2 Kopien zu Archivierungs- und Sicherungszwecken
    anzufertigen. Sie sind ferner berechtigt, das Programm vorübergehend auf einen anderen Computer zu übertragen, solange der einzelne Computer aufgrund einer Funktionsstörung außer Betrieb ist.


    III. Schutz des Lizenzmaterials

    1. Unbeschadet der gem. Ziff. 2 dieser Vereinbarung eingeräumten Nutzungsrechte
    behält die Michael Krämer IT Solutions alle Rechte am Lizenzmaterial einschließlich aller von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien desselben.

    2. Sie sind verpflichtet, die im Lizenzmaterial enthaltenen Schutzvermerke, wie Copyright-Vermerke und andere Rechtsvorbehalte unverändert beizubehalten sowiein alle von Ihnen hergestellten vollständigen oder teilweisen Kopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial in unveränderter Form zu übernehmen.

    3. Sie sind ferner verpflichtet, über die von Ihnen hergestellten Kopien oder Teilkopien von maschinenlesbarem Lizenzmaterial Buch zu führen und sie an einem sicheren Ort aufzubewahren sowie auf Anfrage hierüber Auskunft zu erteilen. Informationen, die Sie im Rahmen der Durchführung dieser Vereinbarung erhalten, sind streng vertraulich zu behandeln.

    4. Sie verpflichten sich, das Lizenzmaterial ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Firma Michael Krämer IT Solutions weder im Original noch in Form von vollständigen oder teilweisen Kopien Dritten zugänglich zu machen.

    Bei einer Nutzung der Software in einem Unternehmen gilt dies auch für den Fall einer vollständigen oder teilweisen Veräußerung oder Auflösung des Unternehmens. Als Dritte gelten nicht Arbeitnehmer des Unternehmens oder sonstige Personen, die sich zur vertragsgemäßen Nutzung des Lizenzmaterials in dem Unternehmen aufhalten. Sie haben diese Personen auf diese Vereinbarung und Ihre darin enthaltenen Verpflichtungen hinzuweisen und sie in gleichem Umfang zu verpflichten.

    5. Vor der Vernichtung, dem Verkauf oder sonstigen Weitergabe von maschinenlesbaren Aufzeichnungsträgern, Datenspeichern oder Datenverarbeitungsgeräten müssen Sie darin gespeichertes Lizenzmaterial vollständig löschen.

    6. Sie sind nicht berechtigt, Ihre Rechte aus dieser Vereinbarung ganz oder teilweise Dritten zu übertragen oder diesen entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen; insbesondere dürfen Sie auch keine Unterlizenz an dem Programm KFZ- Fahrtenbuch erteilen.

    IV. Gewährleistung
    1. Es wird darauf hingewiesen, dass es nach den derzeitigen Stand Technik nicht möglich ist, Programme so zu entwickeln, dass sie für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Die Firma Michael Krämer IT Solutions leistet Gewähr dafür, dass das Programm im
    Sinne der von ihr herausgegebenen und zum Zeitpunkt der Auslieferung an den Kunden gültigen Programmbeschreibung brauchbar ist und die dort zugesicherten Eigenschaften aufweist; eine unerhebliche Minderung der Brauchbarkeit bleibt hierbei außer Betracht.

    2. Die Firma Michael Krämer IT Solutions gewährleistet, dass das Originalprogramm auf einem geprüften Datenträger ordnungsgemäß aufgezeichnet ist.

    3. Erweist sich das Softwareprogramm KFZ- Fahrtenbuch als nicht brauchbar im Sinne von Ziff. IV. 1. oder als fehlerhaft im Sinne von Ziff. IV. 2. , erfolgt innerhalb einer sechsmonatigen Gewährleistungsfrist, die mit Auslieferung des Lizenzmaterials an den Kunden beginnt, eine Rücknahme des überlassenen Lizenzmaterials durch den Vertreiber und ein Austausch gegen neues Lizenzmaterial gleichen Titels. Erweist sich auch dieses als nicht brauchbar im Sinne von Ziff. IV. 1. oder als fehlerhaft im Sinne von Ziff. IV. 2. und gelingt es der Firma Krämer IT Solutions nicht, die Brauchbarkeit mit angemessenem Aufwand und innerhalb eines angemessenen Zeitraums herzustellen, haben Sie nach Ihrer Wahl das Recht auf Minderung der Lizenzgebühr oder Rückgabe des Lizenzmaterials gegen Rückerstattung der Lizenzgebühr.

    4. Eine weitergehende Gewährleistungspflicht besteht nicht. Insbesondere besteht keine Gewährleistung dafür, dass das Softwareprogramm KFZ- Fahrtenbuch Ihren individuellen Anforderungen genügt. Sie tragen die alleinige Verantwortung für Auswahl, Installation und Nutzung sowie für die damit beabsichtigten Ergebnisse.

    V. Haftung
    1. Die Firma Michael Krämer IT Solutions haftet unabhängig vom Rechtsgrund für Schäden, die durch von ihr zu vertretende schuldhafte Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht werden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen die Firma Michael Krämer IT Solutions bei Vertragsschluss aufgrund der ihr zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen. Für den Verlust von Daten und deren Wiederherstellung haftet die Firma Michael Krämer IT Solutions nur insoweit, als ein solcher Verlust auch durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

    2. Die in Ziff. V. 1. genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden, die
    auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder dem Fehlen zugesicherter Eigenschaften
    beruhen, und für eventuelle Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes.

    VI. Rechtssicherheit / Datenschutz

    1. Die Firma Michael Krämer IT Solutions übernimmt keine Gewähr für die Anerkennung der mit der Software KFZ Fahrtenbuch geführten Auszeichnungen durch das Finanzamt. Insbesondere wird keine Haftung für etwaige Ersatzansprüche aufgrund von Steuerlichen Nachteilen oder ähnlichem übernommen. Der Kunde allein ist durch das Führen und Erfassen eines Fahrtenbuches verantwortlich.

    2. Zum Zwecke der Programmoptimierung überträgt das KFZ Fahrtenbuch in regelmäßigen Abständen Informationen über auftretende Fehler und Verhaltens- und Benutzergewohnheiten ins Internet. Der Kunde erklärt sich durch die Annahme dieser Lizenzvereinbarung ausdrücklich mit dieser Datenübertragung einverstanden. Die Firma Michael Krämer IT Solutions versichert jedoch dass keine sensitiven oder unter das Datenschutzgesetz fallenden Daten übermittelt werden. Ebenso wird bestätigt, dass diese Informationen nur zum internen Optimierungen verwendet werden und auch nicht an dritte weitergegeben werden.


    VII. Vertragsbeendigung

    1. Die Lizenzvereinbarung und damit das Recht zur Benutzung des Softwareprogramms
    KFZ- Fahrtenbuch endet mit der Einstellung der Nutzung von KFZ- Fahrtenbuch, ferner
    bei einem Verstoß gegen Ihre in Ziff. II. niedergelegten Pflichten, insbesondere also
    bei einer vertragswidrigen Nutzung oder Verwertung des Programms.

    2. Sie sind verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung dieser Vereinbarung
    das Lizenzmaterial und alle Kopien hiervon zu vernichten und dies gegenüber
    der Firma Michael Krämer IT Solutions schriftlich zu bestätigen. Mit einer vorherigen schriftlichen Zustimmung der Firma Michael Krämer IT Solutions sind Sie berechtigt, eine Kopie des Programms für Archivzwecke aufzubewahren.

    VIII. Sonstiges

    1. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform;
    dies gilt auch für die Aufhebung dieser Formvorschrift.

    2. Sollten eine oder mehrere Bedingungen dieser Vereinbarung unwirksam sein
    oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
    An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll eine
    Regelung treten, die dem wirtschaftlich angestrebten Erfolg in rechtlich zulässiger
    Weise am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend im Falle einer Vertragslücke.

    3. Für den kaufmännischen Geschäftsverkehr wird als Erfüllungsort Dirmingen und als Gerichtsstand für alle mit dieser Lizenzvereinbarung in Zusammenhang stehenden Ansprüche wird das Amtsgericht Ottweiler / Saar vereinbart.


    * PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst.