Hallo Mario,
für dich gilt sie sogenannte Kleinunternehmerregelung. Für die gilt eine Umsatzsteuergrenze von 17.500€ Bruttoeinnahmen im Gründungsjahr sowie für die nachfolgenden Jahre weniger als 17.500 € im Vorjahr bzw. 50.000€ im laufenden Jahr. Also Umsatzsteuerpflichtig wirst du wohl sicher nicht sein.
Inwieweit das auf den Bezug von ALG unschädlich ist weiß ich nicht, aber ich gebe es mal als Denkanstoß. Sicherlich müsstest du dein Gerwerbe mit den zu erwartenden Einnahmen noch dem Arbeitsamt melden. Wie hoch da die Hinzuverdienstgrenze ist weiß ich nicht. Eine Einkommenssteuererklärung musst du ja dann ohnenhin machen.
So long!