Verbraucherschutz - "Bündnis gegen Spam" gestartet

  • Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat gemeinsam mit dem Verbraucherzentralen-Bundesverband, der Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und dem Verband der deutschen Internetwirtschaft unerwünschten Werbe-E-Mails den Kampf angesagt. Werbe-E-Mails, so genannte Spam-Mails, sind eine erhebliche Belästigung von Verbrauchern und Unternehmen. Sie verursachen großen wirtschaftlichen Schaden. "Deshalb begrüße ich, dass alle Beteiligten ihre Anstrengungen bündeln", betonte Künast zum Start des "Bündnisses gegen Spam" am 15. März in Berlin. Bereits heute ist das Versenden unerwünschter Werbe-E-Mails verboten. Doch nun komme es darauf an, das im letzten Jahr novellierte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb in die Praxis umzusetzen, sagte die Ministerin. Spam-Mails verursachen Schäden in Milliardenhöhe - Neue Technologien wie das Internet ermöglichen neue Formen von Kommunikation und Handel. Eines der auftretenden Probleme in diesem vergleichsweise neuen Rechtsraum sind unerwünschte Werbe-E-Mails, die über 50 Prozent aller versendeten E-Mails ausmachen. Häufig werden Viren und "Trojaner" mit Hilfe von Spam-Mails verbreitet. Nach Schätzungen der EU-Kommission hatten europäische Unternehmen im Jahre 2003 durch Spam-Mails einen Schaden von 2,5 Milliarden Euro zu beklagen. Das Geschäft der "Spam-Versender" lohnt sich nach OECD-Studien schon ab einer Antwortrate von 0,025 Prozent. Das Bündnis gegen Spam - Das Bündnis entstand auf Initiative des Verbraucherministeriums. Neben dem Verbraucherzentralen-Bundesverband (vzbv), der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs (WBZ) bringt sich der Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) mit fachlichem Wissen in das Aktionsbündnis ein. Ziel ist es, Spam-Mails zukünftig bis zum Absender zurückzufolgen und so die Anschrift der Versender zu ermitteln. Der von der Bundesregierung geförderte vzbv und die Wettbewerbszentrale wollen dann mit Hilfe von Verbandsklagen juristisch gegen Spam-Versender und deren Auftraggeber vorgehen. Das Bündnis ist ein erster Schritt gegen Spam-Versender. Jede einzelne Werbe-E-Mail, die nicht auf dem Bildschirm erscheine, sei "ein Gewinn", betonte Ministerin Künast. Die Verbraucherpolitik der Bundesregierung werde sich darüber hinaus weiter dem Bereich der Telekommunikation widmen. Dazu zählen insbesondere der Schutz der Telefon- und Handykunden vor überhöhten Gebühren und unseriösen Anbietern. "Nur wenn die Nutzer auf Sicherheit und Schutz vor Missbrauch vertrauen können, werden sie der elektronischer Medien umfassend nutzen. Wie schon das Beispiel fairer Handytarife für Kids gezeigt hat, können sich Verbraucherinteressen und Unternehmensinteressen hier durchaus decken", sagte Künast weiter. Das "Anti-Spam-Gesetz" - Ministerin Künast erinnerte daran, dass die im vergangenen Jahr in Kraft getretene Gesetzesnovelle gegen den unlauterer Wettbewerb (UWG) bereits das Versenden von Spam-Mails verbiete. Verbraucherorganisationen, Wettbewerber und andere betroffene Verbände können gegen solche Wettbewerbsverstöße durch Spam-Versender mit Abmahnungen vorgehen. Die Fraktionen der Regierungskoalition haben darüber hinaus im Februar den Entwurf eines so genannten "Anti-Spam-Gesetzes" (Gesetz zur Änderung des Teledienstegesetzes) in den Bundestag eingebracht. Der Entwurf sieht vor, für den Versand von Spam-Mails ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro zu verhängen, wenn der Absender oder der kommerzielle Charakter der E-Mail verschleiert wird.


    http://www.bmjv.de/SiteGlobals…_Formular.html?nn=8705804 - Die Seite des Bundesjustizministeriums