Die Fahrschulverwaltung 2001 verwaltet spielend einfach Ihre komplette Fahrschule mit beliebig vielen Fahrlehrern, Ihrem Fuhrpark und natürlich auch allen Ihren Fahrschülern. Jetzt mit den neuen Fahrschulklassen und mit der neuen Euro-Währung.
Programmname: | Die Fahrschulverwaltung | |
Version: | 2001 | |
Größe: | 4177 | |
Betriebssysteme: | Win 3.1x,Win95,Win98,WinME,WinNT 3.x,WinNT 4.x,Windows2000,O | |
Autor: | Erich | |
71101 Schönaich | ||
Webseite: | http://www.comsia.de | |
Kontakt: | schuster@comsia.de | |
Download*: | http://www.comsia.de/comsia/fsv/fsv2001.exe | |
Lizenz: | Shareware | |
Beschreibung: | Die Fahrschulverwaltung 2001 ist die Komplettlösung zur Verwaltung Ihrer Fahrschule. Die Fahrschulverwaltung 2001 verwaltet spielend einfach Ihre komplette Fahrschule mit beliebig vielen Fahrlehrern, Ihrem Fuhrpark und natürlich auch allen Ihren Fahrschülern. Mit Hilfe der Fahrschulverwaltung 2001 archivieren Sie alle relevanten Daten Ihrer Schüler leicht und platzsparend auf Ihrem PC. Mittels dieser Daten ist es mit Fahrschulverwaltung 2001 ein leichtes, auf Knopfdruck Tagesnachweise, Rechnungen, Übersichten und Statistiken zu erstellen. Mit den neuen Fahrschulklassen und mit der neuen Euro-Währung. Und natürlich auch jahr-2000-fähig! Für alle Fahrschulen geeignet, auch mit Filialen. Die wichtigsten Merkmale: - Verwaltet spielend einfach Ihre Fahrlehrer, den Fuhrpark und alle Fahrschüler - Erstellt Tagesnachweise, Rechnungen, Übersichten und Statistiken - Unterstützt alle (neuen) Fahrschulklassen - Bestens geeignet auch für Fahrschulen mit mehreren Filialen - Jahr-2000-fähig, jetzt auch mit der neuen Währung EURO - Integrierte Textverarbeitung für die tägliche Korrespondenz - Netzwerkfähig - Überaus komfortable Bedienerführung, natürlich mit Mausunterstützung - Viele individuelle Einstellungsmöglichkeiten / beliebige Farbeinstellungen - Kontextbezogene Hilfefenster zu allen Eingabe-Formularen | |
* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. |