TraXEx - der Spurenverwischer

  • Programmname: TraXEx - der Spurenverwischer
    Version: 3.3.5.0
    Autor: Alexander Miehlke
    Webseite: http://www.almisoft.de
    Kontakt: info@almisoft.de
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 20.00 EUR
    Information:
    Download*: http://www.almisoft.de/traxex33.exe
    Größe: 3485 kByte
    Downloads: 264 Downloads
    Beschreibung: Den Testsieger unter den Spurenverwischern gibt es jetzt in der neuen Version 3.3, die nun auch Windows 7 vollständig unterstützt. Das Programm beseitigt alle Surf- und Arbeitsspuren auf dem eigenen PC und verhindert so, dass Unbefugte herausfinden, was man am Rechner getan hat. Zudem gibt TraXEx Unmengen von Speicherplatz frei. Die neue Version lässt sich einfacher bedienen, löscht noch gründlicher, spürt große, alte und doppelte Dateien auf und beseitigt Systemfehler von Windows.Der eigene Computer verrät so einiges. Jedem Interessierten teilt er per Mausklick mit, was sich sein Besitzer im Internet angeschaut hat, welche Dateien er zurzeit bearbeitet und welche Programme er benutzt. Dass diese Gebrauchsspuren so leicht zugänglich sind, ist nicht im Sinne der meisten Anwender. Genau für diese Klientel tritt TraXEx (sprich Träcks-Ex, also übersetzt "Spuren weg") an. Das preisgekrönte Tool (Version 3.2.3 war Testsieger in der ComputerBILD 13/09) analysiert alle vorhandenen Spuren und - beseitigt sie.Natürlich kümmert sich das Tool vorrangig um die Spuren, die bei einem Surfausflug im Internet entstehen. Der Cache des Internet-Browsers, der Verlauf, die Cookies und viele andere verräterische Protokolle lassen sich so gezielt löschen und beseitigen.Darüber hinaus analysiert das Tool aber auch das Dateiaufkommen auf der Festplatte und findet hier viele Spuren der eigenen Aktivitäten, die sich bedenkenlos löschen lassen. Alte Sicherheitskopien, TMP-Dateien und anderer Datenmüll belegen oft unnötig viele Megabyte Speicherplatz. Ein Klick und diese Dateien gehören der Geschichte an. TraXEx leert den Papierkorb, beseitigt Office-Spuren und löscht die Historie der zuletzt bearbeiteten Dateien von vielen Anwendungen. Für die Arbeit mit den wichtigsten Anwendungen greift das Tool auf spezielle Plugins zurück, die der Software beiliegen.
    Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,Win98,WinOther,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP
    Screenshots: http://www.almisoft.de/img/traxex1.png
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    EULA des Anbieters Inhalt

    A Wichtige Hinweise
    B Lizenzvereinbarung für die Sharewareversion TraXEx
    C Lizenzvereinbarung für die registrierte Version TraXEx

    (TraXEx wird im folgenden Software genannt)

    Lizenzgeber

    Alexander Miehlke Softwareentwicklung
    Postfach 42 41 01
    12083 Berlin
    http://www.AlMiSoft.de
    E-Mail: traxex@almisoft.de

    A Wichtige Hinweise

    Die Software löscht Dateien und andere Einträge auf Ihrem Computer. Seien Sie daher aufmerksam, wenn Sie den Löschvorgang starten. Es wird dringend empfohlen, vor dem Löschen die Löschvorschau auszuführen, um festzustellen, was die Software löschen würde.

    Es wird darauf hingewiesen, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hard- und Softwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet.

    B Lizenzvereinbarung für die Shareware-Version

    Testphase und Registrierung

    Bei der Software handelt es sich nicht um ein Freeware- Produkt. Es ist Ihnen gestattet, die Testversion für einen Zeitraum von 30 Tagen kostenlos zu testen. Sollten Sie die Software nach Ablauf der 30-tägigen Testphase benutzen, sind Sie verpflichtet, eine Registrierungsgebühr zu entrichten (näheres dazu finden Sie auf http://www.AlMiSoft.de oder im Programm unter "Info"). Das Verwenden einer nicht registrierten Version nach Ablauf der 30-tägigen Frist bedeutet eine Verletzung der internationalen Copyright-Bestimmungen.

    Weitergabe der Software

    Hiermit werden Sie dazu befugt, so viele Kopien der Testversion und der Online-Dokumentation zu machen, wie sie möchten; Sie können genaue Kopien der Original-Testversion an jedermann weitergeben und die Testversion der Software und der Online-Dokumentation auf elektronischem Wege in unveränderter Form verbreiten. Für die oben beschriebene Weitergabe der Testversion brauchen Sie keine Registrierungsgebühr zu entrichten.

    Es wird Ihnen hiermit ausdrücklich untersagt, für solche Kopien Gebühren zu erheben oder sonstige Gegenleistungen zu verlangen, unabhängig davon, wie die Kopien der Testversion erstellt wurden. Ebenso ist es Ihnen nicht gestattet, die Software und/oder die Dokumentation zusammen mit anderen Produkten (kommerziell oder anderweitig) zu vertreiben, ohne dass Ihnen dazu vorher eine schriftliche Genehmigung erteilt wurde.

    Ausschluss der Gewährleistung

    Für dieses Softwareprogramm und die dazugehörigen Dateien wird keine Garantieleistung übernommen. Aufgrund der unterschiedlichen Hardware- und Softwareumgebungen, unter denen eine Software-Installation möglich ist, wird keine Gewährleistung für den Einsatz der Software zu einem speziellen Zweck übernommen. Ein verantwortungsvoller Umgang mit datenverarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt. Der Anwender trägt selbst jedes Risiko.

    C Lizenzvereinbarung für die registrierte Version von TraXEx

    Lizenzgewährung

    Der Lizenzgeber gewährt Ihnen eine ausschließliche, nicht übertragbare Lizenz:

    Zur Installation der Software auf einem beliebigen einzelnen Personalcomputer

    Zum Kopieren der Software einzig zu dem Zweck der Installation auf Ihrem Computer und als Sicherung und Archivaufbewahrung. Es ist verboten, Kopien der Software herzustellen, zu verkaufen, zu vermieten oder zu vertreiben. Es ist verboten, die Rechte dieses Vertrages an Dritte zu übertragen, es sei denn, der Lizenzgeber erklärt sich damit einverstanden. In einem solchen Fall sind alle Kopien der Software an die dritte Partei zu übergeben. Alle nicht übergebenen Kopien sind zu vernichten.

    Der Lizenzgeber untersagt jeglichen Verleih der Software.

    Der Lizenzgeber überlässt dem Lizenznehmer einen Registrierungs-Code, mit dem er die Software freischaltet. Die Software darf nur auf EINEM Computer freigeschaltet werden.

    Für den gleichzeitigen Einsatz der Software auf MEHREREN Computern oder in einem Netzwerk muss eine Mehrfach-Lizenz erworben werden. Bitte beachten Sie, dass die Software nicht netzwerkfähig ist. Wird die Software dennoch in einem Netzwerk eingesetzt, so wird dafür keine Gewährleistung übernommen.

    Keine weiteren Rechtsansprüche

    Sie nehmen zur Kenntnis, dass der Lizenzgeber sowohl Urheber als auch Eigentümer der Software ist. Der Lizenzgeber behält den Rechts- und Besitzanspruch der Software. Sie akzeptieren, dass die oben gewährte Lizenz kein Verkauf der Software ist, und dass der oben aufgeführte Vertrag Ihnen in Bezug auf die Software keinen Anspruch auf Patente, Vervielfältigungen, Branchengeheimnisse, Warenzeichen oder auf andere Rechte gewährt. Sie erklären sich damit einverstanden, die Software vertraulich zu behandeln und angemessene Schritte zu unternehmen, unerlaubte Vervielfältigung und Bekanntgabe zu verhindern.

    Keine Modifikationen oder Dekompilierung

    ES IST VERBOTEN, DIE SOFTWARE, DIE DOKUMENTATION ODER KOPIEN IM GANZEN ODER TEILWEISE ZU VERÄNDERN, ZU ÜBERSETZEN, ZU DISASSEMBLIEREN ODER ZU DEKOMPILIEREN.

    Gewährleistung

    Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass es nach dem momentanen Stand der Technik nicht möglich ist, Software so zu erstellen, dass sie in allen Anwendungen und Kombinationen, insbesondere auch in Verwendung mit verschiedenen Hardwarekomponenten, fehlerfrei arbeitet. Gegenstand des Vertrages ist daher nur die Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich verwendbar ist.

    Mängel sind unverzüglich nach Bekannt werden, jedoch spätestens nach 30 Tagen anzuzeigen. Ist die Software mangelhaft, so ist der Lizenzgeber unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungsansprüche nach seiner Wahl berechtigt, nachzubessern oder Ersatz zu liefern. Mehrere Nachbesserungen sind zulässig. Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl Minderung oder Wandlung verlangen.

    Der Lizenzgeber haftet nicht für die richtige Auswahl, Einsatz, Anwendung, und Nutzung der Software. Das gilt insbesondere für den Fall des Einsatzes nicht geeigneter Hardware oder Änderungen der Software. Insbesondere ist die Haftung für alle durch die Software verursachten mittelbaren Schäden ausgeschlossen, sofern dies gesetzlich zulässig ist. Der Lizenzgeber haftet nicht für Ansprüche auf Schadenersatz aus jedem Rechtsgrund, außer es kann vom Lizenznehmer grob fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, Tun oder Unterlassen nachgewiesen werden. Für Kaufleute wird auch die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

    Für den Fall, dass die Software dem Lizenznehmer auf einen Datenträger (i. d. R. auf CD-ROM) geliefert wird: Mängel am Datenträgermaterial, welche infolge eines vor der Lieferung liegenden Umstandes auftreten (z.B. Materialfehler, Fehlen zugesicherter Eigenschaften), leistet der Lizenzgeber innerhalb der umseitig genannten Gewährleistungsfrist nach seiner Wahl durch Neulieferung Gewähr. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

    Ein verantwortungsvoller Umgang mit Daten verarbeitenden Programmen setzt einen gründlichen Test des Programms mit unkritischen Daten voraus, bevor es zum tatsächlichen Einsatz gelangt.

    Eigentumsvorbehalt

    Das Nutzungsrecht an der Software geht erst mit der vollständigen Zahlung des Kaufpreises auf den Lizenznehmer über.

    Preise, Zahlungsbedingungen

    Die Preise für die Nutzung der Softwareprodukte werden 14 Tagen nach erbrachter Lieferung oder Leistung und Zugang der Rechnung fällig.

    Gesetzesanwendung

    Dieser Vertrag unterliegt der Gesetzgebung der Bundesrepublik Deutschland und ist so anzuwenden, als ob die betreffenden Rechtsgeschäfte in der Bundesrepublik Deutschland stattfänden. Sowohl der Lizenznehmer als auch der Lizenzgeber nehmen zur Kenntnis, dass das Abkommen der Vereinten Nationen, bezüglich der Verträge für den internationalen Verkauf von Waren (1980), ausdrücklich von der Anwendung auf diesen Vertrag ausgeschlossen ist.

    Gerichtsstand, Erfüllungsort

    Der Gerichtsstand ist Berlin Der Erfüllungsort ist Berlin

    Nebenabreden

    Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Auf dieses Formerfordernis kann ebenfalls nur in Schriftform verzichtet werden.

    SIE NEHMEN ZUR KENNTNIS UND STIMMEN ZU, DASS SIE DIESEN VERTRAG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN, UND DASS DIESES DER VOLLSTÄNDIGE VERTRAG ZWISCHEN IHNEN UND DEM LIZENZGEBER IST, DER ALLE FRÜHEREN, ZWISCHEN IHNEN UND DEM LIZENZGEBER GETROFFENEN ABMACHUNGEN, SEI ES IN SCHRIFTLICHER, MÜNDLICHER ODER ANDERER FORM, ERSETZT.

    Dieser Vertrag kann nur durch ein schriftliches vom Lizenzgeber unterzeichnetes Dokument geändert werden.


    * PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst.

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