Discstarter CD-ROM-Menüsystem

  • Programmname: Discstarter CD-ROM-Menüsystem
    Version: 6.2.1
    Autor: Joachim Schwieren
    Webseite: https://www.mirabyte.com/de/
    Kontakt: mail@mirabyte.com
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 99.95 EUR
    Information: Testversion ist voll funktionsfähig.
    Download*:
    Größe: 3583 kByte
    Downloads: 46 Downloads
    Systemvoraussetzungen: Internet Explorer 3.x oder höher, .NET Framework 2.0 (nur für Discstarter Designer)
    Beschreibung: Discstarter ist die führende Lösung für CD-ROM Autostart-Menüs und Oberflächen auf Basis von HTML. Viele Unternehmen auf der ganzen Welt setzen Discstarter erfolgreich zur Umsetzung von Autostart-Menüs und Oberflächen von Software CD-ROMs, E-Learning-Publikationen, elektronischen Katalogen, Handbüchern, digitalen Visitenkarten oder Firmen- und Produktpräsentationen ein. Discstarter wird außerdem von zahlreichen Zeitschriftenverlagen für die Umsetzung von Heft-CD-Menüs verwendet.Discstarter ermöglicht die Erstellung von professionellen CD-ROM Oberflächen, Menüs und anderen Anwendungen auf Basis von einfach zu erstellenden HTML-Seiten (inkl. Multimedia wie Videos, Flash und Java).Mit Discstarter können Sie das Look & Feel ebenso wie das gesamte Verhalten des Browserfensters vollständig an Ihre Anforderungen anpassen. Den Hauptanwendungsfall für Discstarter stellt jede Art von CD-ROM oder DVD-ROM Menü dar, z.B. Heft-CD\'s auf Zeitschriften aber auch digitale Produktkataloge, Firmenvorstellungen, digitale Visitenkarten, Handbücher, Dokumentationen, Onlinehilfen, E-Learning-Publikationen, E-Books, Bewerbungen, etc. Discstarter kann aber auch als flexible Benutzerschnittstelle für Kiosk-Terminals (z.B. auf Messeständen, in Hotel-Lobbies oder Internet-Cafes) verwendet werden. So haben Sie die volle Kontrolle über das Look & Feel der Benutzeroberfläche und können zusätzlich das System vor unautorisiertem Zugriff schützen.
    Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,Win98,WinOther,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP
    Screenshots: http://www.mirabyte.com/pad/de/screenshots/discstarter.png
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    EULA des Anbieters ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG (EULA)

    § 1. Gegenstand des Vertrages.
    Gegenstand des Vertrages sind das auf dem Datenträger befindliche Softwareprogramm, die auf dem Datenträger befindliche Bedienungsanleitung sowie sonstiges zugehöriges schriftliches und oder digitales Material, soweit nicht anders gekennzeichnet. Diese werden im Folgenden als ?SOFTWAREPRODUKT? bezeichnet. Sie erhalten mit dem Erwerb des Produktes nur Eigentum an dem körperlichen Datenträger, auf dem das SOFTWAREPRODUKT aufgezeichnet ist, sofern ein solcher Datenträger an Sie abgegeben wurde. Ein Erwerb von Rechten an dem SOFTWAREPRODUKT selbst ist damit nicht verbunden. Dies gilt auch dann, wenn Sie das SOFTWAREPRODUKT ohne Datenträger in digitaler Form über das Internet oder einen anderen Kanal bezogen haben (ESD- bzw. Instant-Download-Version) oder Sie das SOFTWAREPRODUKT im Bundle mit einem anderen Produkt erhalten haben (OEM-Version). Das SOFTWAREPRODUKT ist urheberrechtlich und marken-/titelschutzrechtlich geschützt. Befindet sich weiterhin Software von anderen Herstellern auf dem Datenträger, die nicht unmittelbar in das SOFTWAREPRODUKT integriert ist (z.B. Shareware, Freeware und Demos), unterliegen diese gesonderten Lizenzbestimmungen, welche Ihnen bei der Installation dieser Software angezeigt werden.

    § 2. Umfang der Benutzung.
    Die mirabyte GmbH & Co. KG (im Folgenden als ?mirabyte? bezeichnet) gewährt Ihnen für die Dauer dieses Vertrages das einfache, nicht ausschließliche und persönliche Recht (im folgenden auch als ?Lizenz? bezeichnet), die beiliegende Kopie des SOFTWAREPRODUKTES auf einem einzelnen Computer zu benutzen. Sie dürfen eine Kopie des Datenträgers auf einem beliebigen Medium anfertigen, welche ausschließlich für Zwecke der Datensicherung bestimmt ist. Eine weitergehende Nutzung sowie Weitergabe an Dritte ist nicht zulässig. Der Originaldatenträger und die Sicherungskopie müssen an einem sicheren Ort aufbewahrt werden. Verschenken, Vermieten und Verleih des SOFTWAREPRODUKTES sind ausdrücklich untersagt. Sie sind berechtigt, alle Ihre Rechte aus diesem Vertrag an dem SOFTWAREPRODUKT dauerhaft zu übertragen, vorausgesetzt, Sie behalten keine Kopien zurück, falls Sie das SOFTWAREPRODUKT, (einschließlich aller Komponenten, der Medien und aller Updates), übertragen, und die/der Empfänger/in stimmt den Bestimmungen dieses Vertrags zu. Sofern das SOFTWAREPRODUKT ein Update ist, muss jede Übertragung auch alle früheren Versionen des SOFTWAREPRODUKTES umfassen.
    Wenn Sie mehrere Lizenzen des SOFTWAREPRODUKTES bezogen haben, wurde Ihnen entweder eine entsprechende Anzahl an Original-Datenträgern übergeben oder Sie haben eine Lizenzurkunde erhalten, welche die Anzahl der erlaubten Installationen dokumentiert. - In jedem Fall sind die Zusatzlizenzen wie eine normale Lizenz des SOFTWAREPRODUKTES zu behandeln. Es gelten keine erweiterten Nutzungsrechte.
    Bei SOFTWAREPRODUKTEN die Bestandteile enthalten, welche ausdrücklich für die Weitergabe an Dritte vorgesehen sind (Laufzeit-Lizenzen oder sog. ?Redistributables?), liegt in Form eines gesonderten Dokuments, der Produktbeschreibung oder der Onlinehilfe eine genaue Beschreibung über den Umfang und die Art der gestatteten Weitergabe dieser Programmbestandteile des SOFTWAREPRODUKTES bei. Diese Beschreibung ist dann zusätzlicher Bestandteil dieses Vertrags.

    § 3. Besondere Beschränkungen.
    Dem Lizenznehmer ist untersagt,
    ? das SOFTWAREPRODUKT und schriftliches Material einem Dritten zu übergeben oder zugänglich zu machen (Eine Ausnahme stellt hier eine sog. Test- oder Sharewareversion des SOFTWAREPRODUKTES dar (entsprechend gekennzeichnet), welche für die kostenlose Weitergabe freigegeben ist. Dies schließt auch die Weitergabe auf Heft-CD-ROMs von Zeitschriften oder in Download-Archiven im Internet ein.),
    ?? das SOFTWAREPRODUKT abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu decompilieren oder zu disassemblieren, von dem SOFTWAREPRODUKT abgeänderte Werke zu erstellen (außer für den eigenen Gebrauch im Rahmen der von dem SOFTWAREPRODUKT zur Verfügung gestellten Möglichkeiten), Copyrightvermerke oder Marken- und Warenzeichen zu verändern oder zu entfernen,
    ? das Begleitmaterial zu übersetzen, abzuändern, zu vervielfältigen oder vom schriftlichen Material abgeleitete Werke zu erstellen, Copyrightvermerke oder Markenzeichen zu verändern oder daraus zu entfernen.

    § 4. Gewährleistung, Zusicherungen.
    Das SOFTWAREPRODUKT wird entsprechend dem Stand der aktuellen Entwicklung geliefert und von mirabyte vor der Auslieferung umfangreichen Tests und Qualitätssicherungsmaßnahmen unterzogen. mirabyte leistet innerhalb von 30 Tagen ab dem Kaufdatum kostenlos Ersatz a) für defekte Datenträger, sofern hierfür kein Vertriebspartner zuständig ist b) für den Fall, dass das SOFTWAREPRODUKT im Sinne der mitgelieferten Beschreibung grundsätzlich nicht brauchbar ist. Ist mirabyte nicht in der Lage, die Gewährleistung zu erbringen, haben beide Seiten das Recht, unter Erstattung des Erwerbspreises an den Lizenznehmer den Vertrag rückgängig zu machen. In Prospekten, Anzeigen, Dokumentationen und ähnlichen Schriften enthaltene Angaben stellen nur Beschreibungen dar und enthalten keine Zusicherung von Eigenschaften. Die Zusicherung von Eigenschaften bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Dies gilt auch für Preisangaben oder Angaben zur Freigabe von Ergänzungen und Erweiterungen.

    § 5. Haftung.
    Die Verantwortung für die Auswahl und die Folgen der Benutzung des SOFTWAREPRODUKTES sowie der damit beabsichtigten oder erzielten Ergebnisse trägt der Lizenznehmer. Eine Haftung für Schäden jeglicher Art (uneingeschränkt eingeschlossen sind Schäden aus entgangenem Gewinn, Verlust von geschäftlichen Informationen oder aus anderem finanziellen Verlust), die aufgrund der Benutzung dieses Produktes, oder der Unfähigkeit, dieses Produkt zu verwenden, entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten von mirabyte verursacht wurden. Ebenfalls bleiben Ansprüche, die auf unabdingbaren gesetzlichen Vorschriften zur Produkthaftung beruhen, unberührt.

    § 6. Haftungshöhe.
    Die Höhe der Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe des tatsächlich bezahlten Kaufpreises beschränkt.

    § 7. Datenschutz.
    Hinweis gem. § 33 BDSG: Die Kundendaten werden gespeichert. Die Kundendaten werden jedoch nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Zwecke verwendet.
    Im Rahmen von im SOFTWAREPRODUKT integrierten Update- und Aktualisierungs-Mechanismen werden Daten an mirabyte übertragen. Diese Daten enthalten aber keine Personen- oder Systembezogenen Daten. Es werden ausschließlich Daten übermittelt, die für die Bereitstellung der Online-Funktionalität erforderlich sind (Produkt-Id, Versionsnummer, Fehlercodes und bei lizenzierten Produkten auch die Seriennummer). Die erfassten Daten dienen nur dem Zweck der Bereitstellung von Updates durch das SOFTWAREPRODUKT und zur Verbesserung des SOFTWAREPRODUKTES. Die Daten werden, sobald sie nicht mehr erforderlich sind, von mirabyte gelöscht.

    § 8. Zahlung.
    Sofern das SOFTWAREPRODUKT direkt über mirabyte bezogen wurde, beginnt das in diesem Vertrag zugestandene Nutzungsrecht für das SOFTWAREPRODUKT erst mit der vollständigen Bezahlung des Rechungsbetrages. Rechungen sind, falls nicht anders gekennzeichnet, spätestens innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechungsdatum zur Zahlung fällig; nach Firstablauf kommt der Kunde in Zahlungsverzug und hat den Rechungsbetrag mit 7% über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank gemäß § 1 Diskontsatz-Überleitungsgesetz (DÜG) zu verzinsen.

    § 9. Händler und Wiederverkäufer.
    An Händler liefern wir das SOFTWAREPRODUKT ausschließlich zum Zwecke des Weitervertriebs im eigenen Namen und auf eigene Rechnung an den Endkunden. Insoweit räumen wir dem Händler das Recht ein, dem Endkunden das SOFTWAREPRODUKT zu dem oben beschriebenen Nutzungsumfang zu überlassen. Hierfür ist jedoch eine gesonderte Vereinbarung zwischen mirabyte und dem Händler erforderlich.

    § 10. Rückgaberecht und Gerichtstand.
    Prinzipiell besteht bis zu 14 Tagen nach Bestellung (Datum des Poststempels bzw. der Rechung) des SOFTWAREPRODUKTES die Möglichkeit der Rückgabe unter Erstattung des Kaufpreises. Nach Öffnen des versiegelten Datenträgers bzw. Installation oder Benutzung auf dem Computer ist ein Umtausch- und Rückgaberecht ausgeschlossen, weil für den Lizenznehmer dann keine Möglichkeit mehr besteht, zu beweisen keine Kopie des SOFTWAREPRODUKTES zu besitzen. Das gleiche gilt auch für den Bezug von Software ohne Datenträger (ESD- bzw. Instant-Download-Version). Gerichtsstand ist Hamm. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union.

    § 11. Sonstiges.
    Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Unwirksame oder fehlende Klauseln sind durch wirksame Klauseln, die dem gewollten Zweck am nächsten kommen, hilfsweise durch entsprechende gesetzliche Regelungen, zu ersetzen.


    Hamm, im März 2007


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