Frage zum TMG - Speicherung von personenbezogenen Daten

  • Moinsen!


    Heute habe ich mit grossem Interesse einen heise-online Artikel gelesen:
    http://www.heise.de/newsticker/meldung/103440


    Darunter fand ich folgenden Satz:

    Zitat

    Laut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern.


    Nun meine Frage: Bezieht sich das beim lediglichen Ansurfen der Seite oder wenn sich ein Nutzer für eine Service Leistung registrieren muss?
    Ich tippe auf Ersteres, bin mir aber nur zu 99% sicher.


    Was denkt ihr?


    Marcel

  • Ich kann nicht ganz nachvollziehen, in welchem Kontext dieses Urteil gültig sein soll. Im Grunde macht Pro Media, die Tauschbörsen nach illegalen Musikdownloads bzw. Anbietern durchforsten, nichts anderes. So gesehen ist das relativ.
    Zu deiner Frage:
    tatsächlich wurde wohl die IP Adresse jedes Besuchers gespeichert, was bei Besuchen der BKA Homepage z.b. wohl genauso gemacht wird (wurde?)
    Das ist in der Tat nicht einzusehen.