Moinsen!
Heute habe ich mit grossem Interesse einen heise-online Artikel gelesen:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/103440
Darunter fand ich folgenden Satz:
ZitatLaut der seit März geltenden Regelung dürfen Betreiber von Internetdiensten keine personenbezogenen Daten auf Vorrat speichern.
Nun meine Frage: Bezieht sich das beim lediglichen Ansurfen der Seite oder wenn sich ein Nutzer für eine Service Leistung registrieren muss?
Ich tippe auf Ersteres, bin mir aber nur zu 99% sicher.
Was denkt ihr?
Marcel