Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrecht

  • Hi!


    In dem Artikel "LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung" (http://www.pc-special.net/?opt…content&task=view&id=4349) wurde über den Fall berichtet, dass jemand anderes über ein anderes WLAN Netz die Möglichkeit hatte Filesharing zu nutzen.
    Nun meine Frage:
    Was ist, wenn man sein WLAN absichert (Verschlüsselung und MAC Authentifizierung) und jemand anderes dennoch Filesharing über die eigene Leitung nutzt.
    Muss man dafür dann mithaften, wenn man nachweisen kann, dass man alles erdenklich mögliche getan wurde um so was u.a. zu verhindern?
    Kennt jemand ein Urteil dazu?


    Marcel

  • Hey Simsus!


    Also Rechtssprechung ist folgende:


    Man muss sein System nach bestem Wissen und Gewissen verschlüsseln dieses geht soweit, wie es einem Leihen möglich ist! Durch die Anleitungen in den Begleitheften der Router steht ja je nach Modell die genaue Erklährung zum Einrichten des Schlüssels! Also man muss nur soweit sichern, wie weit es einem mit den eigenen Mitteln möglich ist!


    Kommt trotzdem jemand auf die Idee und knackt deinen WEP Schlüssel musst du es noch beweisen können, dass du gesichert hattest und dann deinerseits Anzeige erstatten.


    Diese Informationen stammen aus eigener Erfahrung, denn ich wurde schon einige male Abgemahnt... und bekam damals gesagt "Wer sein W-Lan nicht sichert läd andere ein(...)"


    Grüße


    Patrick