Hi!
In dem Artikel "LG Frankfurt a.M.: Mitstörerhaftung des Anschluss-Inhabers für P2P-Urheberrechtsverletzung" (http://www.pc-special.net/?opt…content&task=view&id=4349) wurde über den Fall berichtet, dass jemand anderes über ein anderes WLAN Netz die Möglichkeit hatte Filesharing zu nutzen.
Nun meine Frage:
Was ist, wenn man sein WLAN absichert (Verschlüsselung und MAC Authentifizierung) und jemand anderes dennoch Filesharing über die eigene Leitung nutzt.
Muss man dafür dann mithaften, wenn man nachweisen kann, dass man alles erdenklich mögliche getan wurde um so was u.a. zu verhindern?
Kennt jemand ein Urteil dazu?
Marcel