Ab wann ist meine Seite kommerziell/ Umsatzsteuerpflichtig?

  • Hallo Leute.
    Heute muss ich selber mal ne Anfrage hier wieder reinstellen.
    Ich bin ja Betreiber der Homepage http://www.the-pc-power.de und habe dort Werbebanner laufen. Die Banner in der Sponsorenbox sind unendgeldlich, da wir dafür eben Produkte zum testen erhalten.


    Nun aber meine Frage:
    Wir wollen wieder Layer-Ads und IntelliTXT einführen um unsere Kosten zu decken. Alle bisherigen Einnahmen (meist so 10-15€ im Monat) kamen zu 100% der Seite zugute um die Serverkosten zu decken.
    Nun soll mit den IntelliTXT ein weiterer Werbepartner an Board geholt werden und meine Frage ist einfach, abwann meine Seite kommerziell ist und ich Umsatzsteuer zahlen muss bzw. einen Gewerbeschein brauche?


    Gruß,
    mario

  • Hi Mario,


    ab dem Moment in dem Du Werbung auf Deiner Seite schaltest, wird diese als kommerziell eingestuft.
    Aus Sicht des Finanzamtes, wird es interessant sobald Du Geld einnimmst. Unabhängig, was Du mit dem Geld machst oder vieleicht sogar Verluste machst.
    Sobald Du Geld einnimmst, betreibst Du aus Sicht des Finanzamtes ein Gewerbe. Anhand der Einnahmen wird auch noch bzgl. eines Kleinunternehmers unterschieden. Ich glaube bis max 400 Euro pro Jahr, bin mir aber nicht sicher.


    Ich denke, viele Webseiten-Betreiber unterschätzen dies, denn auch Geschäfte ala Amazon & Co fallen mit in diese Regelung.


    Viele Grüße
    André

  • Danke Andre.


    Also muss ich ein Gewerbeschein für meine Seite haben?
    Gibt es den "kleinen" denn noch? Was muss ich denn sonst noch alles Zahlen, da ich ja noch Arbeitslos bin?
    Muss ich Umsatzsteuer und den ganzen Kladeradatsch bezahlen?


    Wäre da über infos sehr dankbar!


    Gruß,
    Mario

  • Hallo Mario,
    für dich gilt sie sogenannte Kleinunternehmerregelung. Für die gilt eine Umsatzsteuergrenze von 17.500€ Bruttoeinnahmen im Gründungsjahr sowie für die nachfolgenden Jahre weniger als 17.500 € im Vorjahr bzw. 50.000€ im laufenden Jahr. Also Umsatzsteuerpflichtig wirst du wohl sicher nicht sein.
    Inwieweit das auf den Bezug von ALG unschädlich ist weiß ich nicht, aber ich gebe es mal als Denkanstoß. Sicherlich müsstest du dein Gerwerbe mit den zu erwartenden Einnahmen noch dem Arbeitsamt melden. Wie hoch da die Hinzuverdienstgrenze ist weiß ich nicht. Eine Einkommenssteuererklärung musst du ja dann ohnenhin machen.


    So long!

  • das Thema ruht zwar schon ein wenig, aber ich habe es durch die Suchfunktion gefunden, weil ich mich vor kurzem auch mit der Kleinunternehmerregelung befasst habe mit dem Ziel der Selbständigkeit ;)


    Ich habe einen guten Ratgeber gefunden der die Vorteile und Nachteile der Kleinunternehmerregelung einfach und übersichtlich für Laien erklärt.


    Vielleicht hilft der Link ja dem einen oder anderem der sich auch zu diesem Thema informieren will, so wie er mir geholfen hat.