Programmname: | profiSUBMIT | |
Version: | 10.0.10 | |
Autor: | IN MEDIA KG Team | |
Webseite: | http://www.in-mediakg.de/ | |
Kontakt: | support@mediakg.de | |
Sprache: | deutsch | |
Lizenz: | Shareware | |
Kosten: | 99.00 EUR | |
Information: | Nur einige Suchmaschinen verfuegbar | |
Download*: | ||
Größe: | 2437 kByte | |
Downloads: | 6 Downloads | |
Beschreibung: | Professionelle Eintragssoftware u. Analysesoftware für Ihre Internetseiten. Die Suchmaschineneintragssoftware und Webseitenanalyse Software profiSUBMIT ist das optimale Webmaster Tool zur Suchmaschinenoptimierung. profiSUBMIT enthält die meisten deutschsprachigen und relevanten Suchmaschinen und Webkatloge. Weiterhin stehen umfangreiche Tools zur Webseitenoptimierung und zur Ranking Verbesserung zur Verfügung wie Rankinganalyse, Webseitenanalyse, Webseitenoptimierung, Keywordanalyse, Keyworddichte Analyse, Seitenvergleiche, Konkurrenzanalyse, Metatag Generator mit Dublin Core Metatags, Broken-Link-Checker / Verwaiste Links ermitteln, Metataganalyse aller Ihrer Seiten usw. incl. Berichterstellung. | |
Betriebssysteme: | Win2000,Win7 x32,Win7 x64,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP | |
Screenshots: |
http://www.in-mediakg.de/products/profisubmit/Screenshot.jpg |
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Eintragssoftware, Suchmaschineneintragssoftware, Suchmaschineneintragsprogramm, Suchmaschinen Programm, Suchmaschinen Software, Suchmaschinen Tool, Suchmaschineneintrag Programm, Suchmaschineneintrag Software | ||
EULA des Anbieters | Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird. IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend \'Lizenzgeber\' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande: 1. Installation Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen. 2. Gewährleistung / Haftung Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet. Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt. Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre. In allen Übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt. 3. Nutzungsumfang Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt. a. Bedingungen für Shareware-Version der Software: Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann. Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden: Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden. Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden. Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt. Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt. b. Bedingungen für die lizenzierte Version: Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet. Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt, die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete; die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen; die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren; abgeleitete Werke zu erstellen; Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden. Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde. 4. Dauer des Vertrages Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf. 5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen. 6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates) Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen. Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei. Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert. 7. Produktnamen und Warenzeichen Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht. 8. Sonstiges Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden. Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgeführten Applikationen sind urheberrechtlich geschützte Programme. Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen. Sonthofen, 2007 Alle Rechte vorbehalten. © Copyright 1990-2008 IN MEDIA KG |
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* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. |
Beiträge von MEDIAKG
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Programmname: Slideshow XL Version: 10.6.7 Autor: IN MEDIA KG Team Webseite: http://www.in-mediakg.com Kontakt: support@mediakg.de Sprache: deutsch Lizenz: Shareware Kosten: 29.00 EUR Information: Sharewareversion is limited Download*: http://www.in-mediakg.com/products/diashow/slidesetup.exe Größe: 9668 kByte Downloads: 2 Downloads Systemvoraussetzungen: 32 MB RAM Beschreibung: Erstellen Sie mit Slideshow XL in nur 4 Schritten faszinierende Fotoshows für PC, DVD, TV oder das Internet. Erwecken Sie mit nur wenigen Mausklicks Ihre Bilder zum Leben und gestalten Sie professionelle Diashows mit über 170 tollen Überblendeffekten, Ihrer eigenen Musik und Ihren Texten.Mit dem integrierten Brennmodul geben Sie Ihre Diashow komfortabel auf CD oder DVD weiter.Holen Sie das Optimum aus Ihren Bildern mit der enthaltenen Bildbearbeitung heraus. Zusätzlich stehen zahlreiche weitere Funktionen wie Bilderbetrachter, Fotoalbum drucken oder Bildschirmschoner erstellen zur Verfügung.Zur Vereinfachung der Auswahl Ihrer Digitalfotos stehen umfangreiche Sortierungsmöglichkeiten und eine Qualitätskontrolle zur Verfügung.Features:- Diashows für PC, Fernseher, TV, CD-ROM, VCD, SVCD, DVD erstellen - Mehr als 170 Überblendeffekte im Diashow Programm- Einfache Auswahl der Überblendeffekte per Mausklick (Drag and Drop)- Eigene Musik von Ihrer Audio-CD oder von Ihrer Festplatte hinzufügen - Texte und Untertitel für die Diashow- Selbststartende CDs erstellen- Integriertes Brennmodul- Umfangreiche Bildbearbeitung mit mehr als 50 Effekten - Zahlreiche Druckfunktionen für Fotoalben / Einzelbilder etc. - Abspeichern und Verwalten von verschiedenen Diashows - Integrierter Diashow-Player zum Vorführen Ihrer selbst erstellten Fotoshows - Bildschirmschoner mit eigenen Bildern und Musik erstellen, auch unter VISTA - Internet Diashow für Ihre Webseite erstellen. Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP Screenshots: http://www.in-mediakg.com/products/diashow/slide-show_1.gif
Diashow, TV Diashow, Fotoshow, DVD Diashow, Slideshow, Diashow Programm, Diashow Software, Diashow erstellen, Fotoalbum, Diaschau, Slide Show, Fotoschau, Web Diashow, Dia Show EULA des Anbieters Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend \'Lizenzgeber\' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalspflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
In allen übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
a. Bedingungen für Shareware-Version der Software:
Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt.
b. Bedingungen für die lizenzierte Version:
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
· die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
· die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
· die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
· abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden Überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgeführten Applikationen sind urheberrechtlich geschützte Programme.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
Sonthofen, im September 2004
Alle Rechte vorbehalten.
© Copyright 2000-2008
IN MEDIA KG
* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. -
Programmname: HomepageFIX 2012 Version: 6.0.0 Autor: IN MEDIA KG Team Webseite: http://www.in-mediakg.de/software/homepage-software/homepageerstellung.shtml Kontakt: support@mediakg.de Sprache: deutsch Lizenz: Shareware Kosten: 39 EUR Information: Download*: Größe: 9854 kByte Downloads: 10 Downloads Systemvoraussetzungen: - Beschreibung: Erstellen Sie in 10 Minuten Ihre eigene Homepage mit der Software HomepageFIX. Fügen Sie einfach Texte, Bilder, Bildergalerien, Flash-Animationen, Grafiken und Musik ein - keinerlei Programmierkenntnisse nötig! Die Software ist so konzipiert, dass sich jeder ohne Vorkenntnisse sofort zurechtfindet. Mitgeliefert werden zahlreiche professionelle Vorlagen und Farbschema\'s. Erstellen Sie Ihr eigenes Logo und passen Sie Schrift, Hintergrund und die Navigationsleiste farblich an. Mit dem Homepage Baukasten System erstellen Sie Schritt für Schritt Ihre eigene Internetseite. Die Homepagesoftware ist sowohl für private Homepages, geschäftliche Internetseiten aber auch für Vereine geeignet, die kostengünstig eine professionelle Homepage mit einem gelungenen Seitenlayout erstellen wollen. Features: Logogenerator, Auswahl an verschiedenen Designvorlagen, Navigation horizontal oder vertikal, Impressum, Kontaktformular, Dateien zum Download anbieten, Hintergrundmusik, Tabellen, Logogenerator, WSIWYG-Editor, HTML und Javascripte können manuell hinzugefügt und bearbeitet werden, Bildergalerien, Slideshows, integrierter FTP, einfaches einfügen von externen und internen Hyperlinks, Bildern, Texten, Videos und Flashdateien. Testen Sie das Homepageprogramm jetzt kostenlos! Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,Win98,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP Screenshots: http://www.in-mediakg.de/softw…s/homepagefix_2010_01.jpg
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Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend \'Lizenzgeber\' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
In allen Übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
a. Bedingungen für Shareware-Version der Software:
Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt.
b. Bedingungen für die lizenzierte Version:
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgeführten Applikationen sind urheberrechtlich geschützte Programme.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
Sonthofen, 2007
Alle Rechte vorbehalten.
© Copyright 1990-2008
IN MEDIA KG
* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. -
Programmname: MailOUT Version: 10.4.2 Autor: IN MEDIA KG Team Webseite: http://www.in-mediakg.de/ Kontakt: support@mediakg.de Sprache: deutsch Lizenz: Shareware Kosten: 89.00 EUR Information: Sharewarehinweis bei den versendeten Emails Download*: http://www.in-mediakg.de/products/mailout/mailout_setup.exe Größe: 5794 kByte Downloads: 20 Downloads Systemvoraussetzungen: MS Outlook express or MS Outlook Beschreibung: Serienmail und Newsletter Software für Email Marketing. Schnell und einfach Serienmail versenden mit dem Newsletter Programm MailOut. Direktes Abholen und Verwalten von Newsletter Bestellungen von Ihrer Internetseite. In die Emailmarketing Software können alle gängigen Datenbanken importiert werden, wie z.B. Outlook (Express) Adressbuch, Trennzeichen getrennte Dateien, Excel Dateien, Dbase, Paradox und Foxpro. Über die Filterfunktionen können beliebige Kriterien für die Serienmail Sortierung verwendet werden. Neue Serienmail Datenbanken können mit einer beliebigen Struktur erstellt werden. Eine Begrenzung für Serienmail Datensätze gibt es nicht. Die Serienmail Datenbanken können natürlich auch wieder in alle gängigen Datenbanken exportiert werden. Über den Newsletter Versand kann ein Protokoll erstellt werden, um die volle Kontrolle über das Marketing zu erhalten. Grußformeln in der Newsletter Software ermöglichen einfaches Arbeiten. Vor dem Newsletter Versand kann eine syntaktische Prüfung der Newsletter Software Emailadressen vorgenommen werden, dass ungültige Adressen gar nicht erst angeschrieben werden und dadurch Zeit gespart wird. Es können Onlineformulare erstellt werden, in denen sich Kunden oder Interessenten für den Newsletter etc. anmelden können. Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP Screenshots: http://www.in-mediakg.de/products/mailout/icon_big.jpg
Serienmail, Newsletter Software, Newsletter Programm, Email Marketing, Emailmarketing, Serienemail, Massenmail, Newsletter Tool, Serien, Newslettersystem, Emailversand, SSL, Serienmail versenden, double opt-in, double optin EULA des Anbieters Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es veröffentlicht, vervielfältigt bzw. genutzt wird.
IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend \'Lizenzgeber\' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschließlich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgeführten Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdrücklich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsmaßnahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Darüber hinaus ist es empfehlenswert in regelmäßigen Abständen Datensicherungen durchzuführen.
2. Gewährleistung / Haftung
Eine Gewährleistung für eine fehlerfreie Funktionalität des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht übernommen.
Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung für die Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht dafür, dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers genügt oder mit anderen von ihm ausgewählten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet für einen vorsätzlich und/oder grob fahrlässig herbeigeführten Schaden unbeschränkt. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber für alle darauf zurückzuführenden Schäden ohne Beschränkung.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unmöglich geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vernünftigerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf die Höhe des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgebühr, Registrierungsgebühr), unabhängig davon, ob es sich um Ansprüche des Vertragsrechtes, um Schadensersatzansprüche oder andere Haftungsansprüche handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber während des Eintritts der Unmöglichkeit in Verzug, so haftet er für den durch die Unmöglichkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschränkung; nicht jedoch für den Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten wäre.
In allen Übrigen Fällen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers geschützt. Veröffentlichungs-, Vervielfältigungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber dürfen nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
a. Bedingungen für Shareware-Version der Software:
Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart bestätigt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Berücksichtigung der nachfolgenden Einschränkungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verfügung gestellt wurde, vervielfältigt, veröffentlicht und verbreitet werden, soweit keine Gebühren für die Nutzung, Verteilung, Veröffentlichung, Verbreitung und/oder Vervielfältigung erhoben werden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder Händlern einschließlich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielfältigt werden darf, soweit keine, die üblichen Entgelte für Shareware-Programme und -Sammlungen übersteigende Beträge verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Veröffentlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielfältigung des Programms wird ausdrücklich untersagt.
b. Bedingungen für die lizenzierte Version:
Der Lizenzgeber gewährt dem Lizenznehmer für die Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches und persönliches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zugänglich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
die Software über ein Netz oder einen Datenübertragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu übertragen;
die Software abzuändern, zu übersetzen, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erhält durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem körperlichen Datenträger, soweit nicht die Überlassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfernübertragung erfolgt. Bei beiden überlassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zulässig, insofern die Software auf einem Datenträger geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer Kündigung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet für alle Vermögensschäden, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. Änderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verfügung zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail über Produktneuerungen informiert, insofern eine gültige E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet lädt und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabhängig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut für den Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die erwähnten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten Fällen auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgeführten Applikationen sind urheberrechtlich geschützte Programme.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am nächsten kommen.
Sonthofen, 2007
Alle Rechte vorbehalten.
© Copyright 1990-2008
IN MEDIA KG
* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst. -
Programmname: PromoWare Version: 10.0.10 Autor: IN MEDIA KG Team Webseite: http://www.in-mediakg.de/ Kontakt: support@mediakg.de Sprache: deutsch Lizenz: Shareware Kosten: 99.00 EUR Information: Nur einige Suchmaschinen von über 200 verfügbar Download*: Größe: 1421 kByte Downloads: 54 Downloads Beschreibung: Professionelle Eintragssoftware u. Analysesoftware für Ihre Internetseiten. Die Suchmaschineneintragssoftware und Webseitenanalyse Software PromoWare ist das optimale Tool zur Suchmaschinenoptimierung. PromoWare enthält die meisten deutschsprachigen und relevanten Suchmaschinen. Weiterhin stehen umfangreiche Tools zur Webseitenoptimierung und zur Ranging Verbesserung zur Verfügung wie Rankinganalyse, Webseitenanalyse, Webseitenoptimierung, Keywordanalyse, Keyworddichte Analyse, Keyworddensity, Konkurrenzanalyse, Metatag Generator mit Dublin Core Metatags, Broken-Link-Checker / Verwaiste Links ermitteln, Metataganalyse aller Ihrer Seiten usw. Betriebssysteme: Win2000,Win7 x32,Win7 x64,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP Screenshots: Eintragssoftware, Suchmaschineneintragssoftware, Suchmaschineneintragsprogramm, Suchmaschinen Programm, Suchmaschinen Software, Suchmaschinen Tool, Suchmaschineneintrag Programm, Suchmaschineneintrag Software EULA des Anbieters Haftungsausschluss - Copyright-Hinweise
Das Programm steht unter dem rechtlichen Schutz der Urheber- und Handelsgesetze des Landes, in dem es ver?ntlicht, vervielf?igt bzw. genutzt wird.
IN MEDIA KG, Softwareentwicklungen, Weststr. 18, 87527 Sonthofen, Deutschland, nachfolgend \'Lizenzgeber\' genannt, besitzt alle Rechte an dem Programm (Software) und gestattet die Nutzung ausschlie?ich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend aufgef?en Lizenzbedingungen vom Nutzer anerkannt und eingehalten werden. Es kommt damit zwischen ihm, dem Lizenznehmer, und dem Lizenzgeber der vorliegende Lizenzvertrag zustande:
1. Installation
Der Lizenzgeber weist Sie ausdr?ich darauf hin, dass vor der Installation jeglicher neuer Software auf Ihrem System eine Datensicherung erfolgen sollte, um einem eventuellen Verlust Ihrer Daten vorzubeugen. Diese Sicherheitsma?ahme sollte auch bei der Installation dieser Software erfolgen. Falls Sie Ihre Daten noch nicht gesichert haben sollten, raten wir dringend, die Installation sofort abzubrechen, Ihre Daten zu sichern und erst darauffolgend die Installation neu zu starten. Dar? hinaus ist es empfehlenswert in regelm?gen Abst?en Datensicherungen durchzuf?n.
2. Gew?leistung / Haftung
Eine Gew?leistung f?ine fehlerfreie Funktionalit?des Programms wird von dem Lizenzgeber nicht ?nommen.
Der Lizenzgeber ?nimmt keine Haftung f?ie Fehlerfreiheit der Software, insbesondere nicht daf?dass die Software den Anforderungen und Zwecken des Erwerbers gen?oder mit anderen von ihm ausgew?ten Programmen zusammenarbeitet.
Der Lizenzgeber haftet f?inen vors?lich und/oder grob fahrl?ig herbeigef?en Schaden unbeschr?t. Auch beim Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet der Lizenzgeber f?lle darauf zur?uf?nden Sch?n ohne Beschr?ung.
Bei leichter Fahrl?igkeit haftet der Lizenzgeber, soweit hinsichtlich der Leistungserbringung Verzug vorliegt, die Leistung unm?ch geworden ist oder eine ihr obliegende Kardinalpflicht verletzt wurde, f?arauf zur?uf?nde Personensch?n unbeschr?t. F?ach- und Verm?sschaden, mit deren Eintritt bei Vertragsabschluss vern?igerweise zu rechnen war. In jedem Fall beschr?t sich die Haftung auf die H?des Zweifachen des gezahlten Kaufpreises (Lizenzgeb? Registrierungsgeb?, unabh?ig davon, ob es sich um Anspr? des Vertragsrechtes, um Schadensersatzanspr? oder andere Haftungsanspr? handelt.
Befindet sich der Lizenzgeber w?end des Eintritts der Unm?chkeit in Verzug, so haftet er f?en durch die Unm?chkeit ihrer Leistung eingetretenen Schaden ohne Beschr?ung; nicht jedoch f?en Fall, in dem der Schaden auch bei rechtzeitiger Leistung eingetreten w?.
In allen ?rigen F?en ist die Haftung ausgeschlossen. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unber?.
3. Nutzungsumfang
Die Software ist urheberrechtlich zugunsten des Lizenzgebers gesch?t. Ver?ntlichungs-, Vervielf?igungs-, Bearbeitungs- und Verwertungsrechte an der Software liegen allein beim Lizenzgeber. Alle Urheberrechts- und sonstige in der Software befindlichen Vermerke wie Registriernummern und Hinweise auf den Lizenzgeber d?n nicht entfernt werden. Jede weitere Einbringung in andere Software jeglicher Art wird dem Lizenznehmer untersagt.
a. Bedingungen f?hareware-Version der Software:
Sie erkennen die Shareware-Version daran, dass beim Programmstart ein Shareware-Hinweisfenster erscheint. Dieses Fenster muss bei jedem Programmstart best?gt werden, bevor die Software genutzt werden kann.
Das Programm wird herausgegeben, wie es ist, und darf in der vorliegenden Version nur unter Ber?ichtigung der nachfolgenden Einschr?ungen frei benutzt werden:
Die Software darf in unmodifizierter Form, wie es vom Lizenzgeber zur Verf?g gestellt wurde, vervielf?igt, ver?ntlicht und verbreitet werden, soweit keine Geb?n f?ie Nutzung, Verteilung, Ver?ntlichung, Verbreitung und/oder Vervielf?igung erhoben werden.
Der Lizenzgeber weist darauf hin, dass die Software, in der jeweils aktuellen Shareware Version, auch von beliebigen Hard- und Software-Herstellern oder H?lern einschlie?ich Shareware-Versendern, CD-ROM-Herstellern und Zeitschriften-Verlagen zur Aufnahme auf Heft-CDs, sowie beliebigen Anbietern von Software-/Hardware und Dienstleistungen kostenlos verteilt, verbreitet und vervielf?igt werden darf, soweit keine, die ?chen Entgelte f?hareware-Programme und -Sammlungen ?steigende Betr? verlangt werden.
Im Zusammenhang mit der Ver?ntlichung sind Dritte darauf hinzuweisen, dass es sich bei der Software um ein Shareware-Programm handelt.
Eine entgeltliche Verteilung, Verbreitung oder Vervielf?igung des Programms wird ausdr?ich untersagt.
b. Bedingungen f?ie lizenzierte Version:
Der Lizenzgeber gew?t dem Lizenznehmer f?ie Dauer des vorliegenden Vertrages ein einfaches, nicht ausschlie?iches und pers?ches Recht, die Software auf einem einzelnen Personal Computer und nur an einem Ort, zu nutzen. Jede weitergehende Nutzung ist nicht gestattet.
Dem Lizenznehmer ist es insbesondere untersagt,
die Software oder einzelne Programmteile an Dritte weiterzugeben oder einem Dritten auf andere Weise zug?lich zu machen, insbesondere in Form der Leihe oder Miete;
die Software ? ein Netz oder einen Daten?tragungskanal von einem Computer auf einen anderen Computer zu ?tragen;
· die Software abzu?ern, zu ?setzen, zur?uentwickeln, zu dekompilieren oder disassemblieren;
· abgeleitete Werke zu erstellen;
Der Lizenznehmer erh? durch den Erwerb des Programms allein das Eigentum an einem k?rlichen Datentr?r, soweit nicht die ?lassung des Lizenzmaterials auf dem Weg der Datenfern?tragung erfolgt. Bei beiden ?lassungsalternativen ist ein Erwerb von weitergehenden Rechten als den benannten nicht verbunden.
Das Anfertigen einer (einzigen) Reservekopie ist nur zu Sicherungszwecken zul?ig, insofern die Software auf einem Datentr?r geliefert wurde.
4. Dauer des Vertrages
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Jede Zuwiderhandlung des Lizenznehmers gegen die Lizenzbestimmungen verwirkt das Nutzungsrecht, ohne dass es seitens des Lizenzgebers einer K?gung bedarf.
5. Schadensersatz bei Vertragsverletzung
Der Lizenznehmer haftet f?lle Verm?ssch?n, die der Lizenzgeber aufgrund von Verletzungen des Urheberrechts oder einer Verletzung dieser Vertragsbestimmungen entstehen.
6. îderungen und Aktualisierungen (Updates)
Der Lizenzgeber ist berechtigt, die Software nach eigenem Ermessen zu aktualisieren. Er ist nicht verpflichtet, dem Lizenznehmer etwaige Aktualisierungen zur Verf?g zu stellen.
Etwaige Aktualisierungen der Software sind immer kostenfrei.
Der Lizenznehmer wird per E-Mail ? Produktneuerungen informiert, insofern eine g?ge E-Mail Adresse bei Lizenzierung der Software angegeben wurde. Der Lizenznehmer kann frei entscheiden, ob er die Aktualisierung der Software auf eigene Kosten aus dem Internet l? und die Aktualisierung installiert.
7. Produktnamen und Warenzeichen
Alle in diesem Text, der Dokumentation und der Software verwendeten Produktnamen und eingetragenen Warenzeichen werden hiermit als Eigentum ihrer Besitzer anerkannt, unabh?ig davon, ob sie als solche gekennzeichnet sind oder nicht.
8. Sonstiges
Handelt es sich um die Software MailOut, so ist es ist nicht gestattet MailOut f?en Versand von sogenannten SPAM Mails (unaufgeforderte Zusendung von Emails) zu verwenden. Diese Art des E-Mail-Versands kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die erw?ten Software-Bezeichnungen "Microsoft", "MS", "Windows", "Outlook" und "Outlook Express" sind in den meisten F?en auch eingetragene Warenzeichen der Microsoft Corporation und unterliegen als solche den gesetzlichen Bestimmungen. Die einzelnen, in der Informationsdatei aufgef?en Applikationen sind urheberrechtlich gesch?e Programme.
Sollte eine der Bestimmungen, dieser Lizenzbestimmungen, unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der ?gen Bestimmungen nicht ber?. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gelten solche wirksamen Bestimmungen als vereinbart, die in ihrem Sinn der Absicht der unwirksamen Bestimmungen zugunsten des Lizenzgebers am n?sten kommen.
Sonthofen, im September 2005
Alle Rechte vorbehalten.
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* PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst.