Beiträge von Peter Gebhard

    Programmname: Dr. Hardware 2011
    Version: 11.0.0d
    Autor: Peter Gebhard
    Webseite: http://www.drhardware.de
    Kontakt: info03@dr-hardware.com
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 29.00 EUR
    Information: 10 verschiedene Tage innerhalb eines beliebigen Zeitraumes
    Download*:
    Größe: 3212 kByte
    Downloads: 649 Downloads
    Beschreibung: Das ultimative PC-Analyseprogramm für Windows. Seit 15 Jahren bewährt und vielfacher Testsieger. Erkennt die komplette Hardware von Desktop-PC und Notebook, Prozessor, PCI Devices, Bios, Chipsatz, Grafikkarte, Windows-Interna. Mit Benchmarks, Reportfunktion sowie Burn-In-, Leistungsbewertungs-, Tastatur- und Monitor-Test. Zuverlässigkeit und Aktualität bei einfachster Bedienung sind die Stärken der Software. Zu den absoluten Highlights, die von vergleichbaren Programmen selten geboten werden, gehören: Auslesen des SPD-Eeproms von RAM-Bausteinen, Monitoring verbreiteter Temperatur- und Spannungssensoren, detaillierte PCI-Express-Infos, In-Depth-Analyse von SATA-Festplatten, Internet-Benchmark und Netzwerkanalyse.
    Betriebssysteme: WinXP,Windows2000,Windows2003,Windows Vista Starter,Windows Vista Home Basic,Windows Vista Home Premium,Windows Vista Business,Windows Vista Enterprise,Windows Vista Ultimate,Windows Vista Home Basic x64,Windows Vista Home Premium x64,Windows Vista Business x64,Windows Vista Enterprise x64,Windows Vista Ultimate x64
    Screenshots:
    Benchmark, Hardware, Diagnose, Systemanalyse, Troubleshooting, PC, Leistung, Prozessor, Chipsatz, BIOS, Windows, SDRAM, DDR, PCI, PCI Express, Grafikkarte, Festplatte
    EULA des Anbieters Copyright, Lizenzvereinbarung und Nutzungsbestimmungen
    für die Software Dr. Hardware 2011


    Dr. Hardware ist (c) Copyright by Peter A. Gebhard
    14001 Berlin


    Die nachstehenden Bestimmungen treten am 25.11.2010 in Kraft.




    I. Allgemeines

    Der Anwender des vorliegenden Programms erkennt an, daß dieses Programm sowie
    seine Dokumentation dem Urheberrecht, Copyright-, Eigentums- und sonstigen
    Schutzrechten unterliegt, und daß er mit dem Erwerb oder der Nutzung des
    Programms keines der vorbezeichneten Rechte erwirbt, sondern ausschliesslich
    das Recht zur unausschliesslichen privaten Nutzung.
    Das Programm, sowie seine Teile oder die Programmdokumentation dürfen außer
    zur Erstellung von Sicherheitskopien nicht vervielfältigt oder kopiert
    werden. Der Käufer darf das Programm nur für seine eigenen Zwecke und nur auf
    einem Computer zur gleichen Zeit nutzen und es Dritten weder entgeltlich noch
    unentgeltlich ueberlassen.
    Das Programm und seine Dokumentation dürfen ohne die schriftliche Erlaubnis
    des Autors nicht verändert, erweitert, an andere Systeme angepasst oder in
    andere Sprachen übersetzt werden. Mit der Nutzung des Programms erkennt der
    Anwender diese Lizenz- und Nutzungsbedingungen an. Bei einem Verstoß gegen die
    Lizenzbestimmungen erlischt das Nutzungsrecht automatisch.



    II. Ausdehnung auf ältere Versionen

    Sollten Teile der vorliegenden Lizenzbestimmungen Änderungen oder
    Erweiterungen gegenüber den für ältere Programmversionen gefaßten
    Lizenzbestimmungen aufweisen, so sollen diese vom Tage des
    Inkrafttretens an auch auf frühere Programmversionen angewendet werden.
    Durch die Nutzung der Software erklärt der Anwender sich mit den vorliegenden
    Lizenzbestimmungen einverstanden.




    III. Nutzungs- und Vertriebsbestimmungen für Sharewareversionen

    Für Shareware-Versionen oben bezeichneter Produkte gelten folgende
    zusätzlichen Bestimmungen, die eingehalten werden müssen:
    - Die Shareware-Version darf frei kopiert und weitergegeben werden, sofern
    dies im vollen ursprünglichen Umfang und in gänzlich unveränderter Form
    geschieht. Es darf jedoch kein Preis erhoben werden mit Ausnahme einer
    Kopiergebühr.
    - Die Nutzung der Shareware-Version ist auf 10 Nutztage begrenzt.
    In Sharewareversionen, die für spezielle Projekte erstellt wurden, kann die
    Nutzungsdauer abweichen und beispielsweise auf einen Zeitraum von 60 Tagen
    begrenzt sein.
    Danach muss, um das Programm weiternutzen zu können die registrierte
    Vollversion erworben werden. Wird der Erwerb rückgängig gemacht, erlischt
    das Nutzungsrecht automatisch.
    - Die Sharewareversion darf auf Speichermedien wie Diskette, CD ROM und
    DVD ROM, sowie über Mailboxen, Online-Dienste und über das Internet ohne
    besondere Zustimmung des Autors vertrieben werden, sofern sie nicht als
    "kostenlos", "frei", "Freeware" oder "billig" angeboten wird und sofern
    die zum Zeitpunkt des Vertriebs neueste Programmversion verwendet wird.
    Die neueste Programmversion kann von der Homepage des Autors geladen
    werden (http://www.drhardware.de).



    Für den Vertrieb der Vollversion von Dr.Hardware gelten folgende
    Bestimmungen:

    1.Nachstehende Angaben beziehen sich auf die vom Autor direkt oder über
    Registrierdienste vertriebenen Vollversion.
    2.Vollversionsexemplare sind grundsätzlich unveräußerlich und dürfen nicht
    weitergegeben werden.
    3.Am Vollversionsvertrieb interessierte Händler müssen sich unbedingt direkt
    an Peter Gebhard wenden und bei einer etwaigen Bestellung von
    Vollversionsexemplaren ausdrücklich angeben, daß diese für den Weiterverkauf
    an Endkunden bestimmt sein sollen. Dies ist u.a. auch deshalb erforderlich,
    weil die für den Zwischenverkauf vorgesehenen Exemplare Unterschiede
    gegenüber Standardexemplaren aufweisen und abweichend registriert werden.
    Anfragen seitens des Fachhandels sind jederzeit willkommen.
    4.Für den Vertrieb von Vollversionen benötigt der Händler eine schriftliche
    Erlaubnis von Peter Gebhard.
    5.Die vom Händler benötigten Exemplare werden ihm bedarfsgerecht direkt von
    Peter Gebhard zugestellt.
    6.Da jedes Vollversionsexemplar ggf. eindeutig und einmalig gekennzeichnet
    ist, verbietet sich das mehrfache Kopieren eines Exemplars von selbst.
    Hiervon abweichende Regelungen bedürfen der Schriftform.
    7.Der Händler soll nicht ohne Absprache mit Peter Gebhard einen vom offiziell
    festgesetzten Verkauspreis abweichenden Endpreis festlegen.


    Für der Presse überlassene (Rezensions-)Versionen gelten folgende
    zusätzlichen Bestimmungen:

    1.Die Presse-Version wird für jeweils einen Verlag/Redakteur bereitgestellt.
    Sie darf nicht aus dem Haus gegeben werden.
    2.Die Presse-Version soll für Presse-Zwecke eingesetzt werden (als
    Informationsgrundlage für Fachzeitschriftenredakteure).
    3.Die Presse-Version darf weder vertrieben werden noch den Endkunden
    erreichen und ist lizenzrechtlich mit der registrierten Vollversion nicht
    gleichzusetzen. Sie kann ferner für vermarktungsorientierte
    betriebsinterne Zwecke verwendet werden (bspw. für einen Vergleich
    Shareware-Voll-version), sofern diese den Interessen von Peter Gebhard
    nicht zuwiderlaufen.




    IV. Haftungsausschlußbestimmungen

    1.Für die Verwendbarkeit des Programms zu einem bestimmten Zweck wird keine
    Garantie übernommen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen für
    Folgeschäden, Gewinn- und Vermögensverluste, die durch den Gebrauch des
    Programms sowie der zugehörigen Dokumentation entstehen könnten.
    2.Es muß mit Nachdruck darauf hingewiesen werden, daß die Software auf
    Syste-Ebene operiert. Dies kann bekanntermaßen unter bestimmten
    Voraussetzungen zu Störungen im System führenn.
    Davor bewahrt nicht die sogenannte 100%-ige Kompatibilität
    eines Systems. Interne Abweichungen vom "Standard", exotische
    Erweiterungskarten, spezielle Softwarekonfigurationen oder unbekannte
    Programmfehler können zu Systemabstürzen und anderen Störungen führen.
    Der Anwender muß beim Gebrauch des Programms daher jederzeit auf
    Systemstörungen gefaßt sein und soll sich darauf entsprechend vorbereiten.
    Empfohlen wird u.a.:
    - eine Sicherung wichtiger Daten (Backupkopien erstellen) vor jedem
    Gebrauch des Programms.
    - ein etwaiges Netzwerk deaktivieren
    - ständiges Beobachten des Systems, insbesondere beim Erstellen von
    Reports




    V. Support

    1.Wir gewähren registrierten Anwendern sechs Monate lang kostenlosen Support
    im angemessenen Rahmen per eMail, der sich auf die erworbene Version, nicht
    aber auf ggf. freigeschaltete Folgeversionen bezieht, sowie ausschliesslich
    für gezielte Fragen zu Programmbedienung- und -verhalten. Anfragen zu
    Hardwareproblemen können wir leider nicht beantworten. Support, der nach
    den genannten sechs Monaten geleistet werden soll, kann kostenpflichtig
    sein.
    2.Nicht-registrierten Anwendern kann i.d.R. kein kostenloser Support geboten
    werden, insbesondere dann nicht, wenn die Anfrage nicht deutlich eine
    Kaufabsicht erkennen läßt. Hiervon ausgenommen: direkt auf den Erwerb
    gerichtete Anfragen (Preise, Modalitäten) beantworten wir jederzeit gerne
    und unterbreiten Ihnen auf Anfrage ein aktuelles Angebot.



    VI. Update-Bestimmungen

    1.Bei direkt von Gebhard Software erworbenen Vollversionen erhält der Kunde
    einen Registrierschlüssel, mit dem eine Reihe von Folge-Updates (Anzahl
    ist versionsabhängig) freigeschaltet werden können. Der Anwender ist
    gehalten, die Updates bei Bedarf selbst von der Homepage von Peter A.
    Gebhard Software zu laden oder von anderen Quellen zu beziehen.



    VII. Sonstiges

    1.Ein Umtausch- oder Rückgaberecht von Vollversionen wird ausgeschlossen.
    2.Preisänderungen sowie Änderungen jedwelcher Art an der Software und der
    Dokumentation müssen vorbehalten bleiben und bedürfen keiner gesonderten
    Mitteilung.
    3.Alle in diesem Programm verwendeten Warenzeichen und eingetragenen
    Warenzeichen gehören ihren jeweiligen Besitzern.
    4.Sollten Teile dieser Lizenzvereinbarung nach geltender Rechtssprechung
    ungültig sein, so beschränkt dies nicht die Gültigkeit der restlichen
    Teile.


    * PC-Special übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Schäden, die durch die Benutzung dieses Programms entstehen. Alleiniger Hafter ist, soweit nicht anders ausgewiesen, der Autor selbst.