Programmname: | Ashampoo System Pack 3 | |
Version: | 3.0 | |
Autor: | ashampoo GmbH & Co. KG | |
Webseite: |
https://www.ashampoo.com/de/eur |
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Kontakt: | info@ashampoo.com | |
Sprache: | deutsch | |
Lizenz: | Shareware | |
Kosten: | 49.99 EUR | |
Information: | ||
Download*: | ||
Größe: | 1536 kByte | |
Downloads: | 18 Downloads | |
Systemvoraussetzungen: | Festplattenspeicher: 100 MB | |
Beschreibung: | Das Ashampoo System Pack 3 bietet seine Dienste an - als Kontrollzentrum, als Installationshilfe und als Startrampe für Ashampoos beliebteste System-Programme. Alle vier Programme erfreuen sich größter Beliebtheit, weil jeder sie sofort bedienen kann und weil sie trotzdem mächtige Funktionen an Bord haben, die sich ansonsten nur von ausgewiesenen Profis verwenden lassen. Sobald das Ashampoo System Pack 3 auf dem Rechner eingerichtet ist, überprüft es den Status der unterstützten Programme. Liegen Ashampoo WinOptimizer 5, Ashampoo PowerUp 3, Ashampoo UnInstaller 3 und Ashampoo Magical Defrag 2 bereits auf dem Computer vor, werden sie gleich mit in die Oberfläche integriert. Anderenfalls reicht ein Mausklick aus, um die fehlenden Anwendungen aus dem Internet herunterzuladen. Und ein zweiter Klick sorgt dafür, dass die Programme gleich installiert werden und sich anschließend aus dem Menü heraus starten lassen. Das Ashampoo System Pack 3 unterstützt diese Programme: Ashampoo WinOptimizer 5: Sorgt dafür, dass Ihr Windows-System immer sauber ist und beseitigt alle überflüssigen Mülldateien, die sich mit der Zeit in vielen Ordnern ansammeln. Die 1-Klick-Optimierung optimiert das System in einem Rutsch. Viele Tuning&Tweaking-Funktionen runden das Tool ab. Ashampoo PowerUp 3: Das ist das ultimative Tool, um Windows so zu konfigurieren, dass es genau dem eigenen Anspruch gerecht wird. Das Programm erlaubt es Ihnen, viele hundert geheime Einstellungen ganz simpel per Mausklick zu ändern und anzupassen. Ashampoo UnInstaller 3: Störende Anwendungen lassen sich bei Nichtgefallen vollständig von der Festplatte entfernen - ohne dass Rückstände zurückbleiben. Ashampoo Magical Defrag 2: Mit der Zeit fragmentiert die Festplatte immer mehr. Die Folge: Windows© arbeitet langsamer. Dieses Tool defragmentiert die Festplatte ganz von selbst - und zwar nur in den Arbeitspausen, wenn die Rechenleistung gerade eh nicht benötigt wird. |
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Betriebssysteme: | WinXP,Windows Vista Starter,Windows Vista Home Basic,Windows Vista Home Premium,Windows Vista Business,Windows Vista Enterprise,Windows Vista Ultimate | |
Screenshots: | ||
Utilities, System Utilities | ||
EULA des Anbieters | Copyright (c) 1999-2008 ashampoo GmbH & Co. KG (Alle Rechte vorbehalten) LIZENZVEREINBARUNG ACHTUNG! BITTE LESEN SIE DIESE LIZENZVEREINBARUNG AUFMERKSAM UND VOLLSTÄNDIG DURCH, BEVOR SIE DIESE SOFTWARE NUTZEN! I. Nutzungsbedingungen II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand I. Nutzungsbedingungen Mit dem Erwerb der Nutzerlizenz für die o.g. Software erwerben Sie das Recht zur Nutzung der Software. Die Software selbst bleibt geistiges Eigentum des Herstellers. Der Erwerb der Lizenz berechtigt nur zur Nutzung der Software von einer Person auf einem Rechner zur selben Zeit. Soll die Software auf mehreren Rechnern zur selben Zeit genutzt werden, muss für jede Installation eine eigene Nutzerlizenz erworben werden. Das Vermieten, Verleihen oder die Abänderung der Software ist nicht gestattet. Eine Dekompilierung oder Disassemblierung der Software ist nur gestattet, um Informationen, die zur Herstellung der Interoperabilität eines unabhängig geschaffenen Computer- programms erforderlich sind, zu erhalten. Handelt es sich bei der o. g. Software um eine zeitlich befristete Version (Shareware), so darf diese nach Ablauf des Testzeitraumes nicht weiter verwendet werden. Manipulationen am Programm selbst, am Betriebssystem und/oder der Einsatz von Software, die eine uneingeschränkte Weiternutzung des Programms ermöglichen, sind unzulässig und werden strafrechtlich verfolgt. II. Ausschluss der Nutzung auf bestimmten Systemen Die o. g. Software ist nicht zum Einsatz auf Systemen bestimmt, die in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen, im medizinischen oder diagnostischen Bereich oder zur Produktions- oder Prozesssteuerung verwendet werden, sowie auf Systemen, die mit solchen Systemen vernetzt sind. III. Haftungsbeschränkung und Gewährleistung Die allgemeine Sorgfaltspflicht gebietet es, dass Sie eine Software, mit der Sie Daten bearbeiten möchten, die einen wirtschaftlich relevanten Wert darstellen, zunächst mit wertlosen Daten oder speziellen Testdaten testen. Die Software wird in dem aktuell vorliegenden Zustand zur Verfügung gestellt. Da die Software in zahlreichen verschiedenen Systemumgebungen zum Einsatz kommen kann, die vom Hersteller der Software nicht vorhersehbar sind und die vom Hersteller nicht explizit getestet werden können, kann vom Hersteller keine Gewährleistung für das korrekte Funktionieren der Software in einer bestimmten Umgebung oder die Eignung zu einem bestimmten Zweck übernommen werden. Der Hersteller übernimmt keine Gewährleistung für Mängel oder Schäden, die auf eine Veränderung der Software durch Dritte oder eine nicht den in der Dokumentation genannten Funktionen entsprechende Nutzung oder die Nichtbeachtung der Dokumentation zurückzuführen sind. In diesen Fällen übernimmt der Hersteller insbesondere keine juristische Haftung für Folgeschäden. Im Falle einer Reklamation ist der Lizenznehmer verpflichtet, eine nachvollziehbare und nachprüfbare Beschreibung des Mangels zur Verfügung zu stellen. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate vom Zeitpunkt des Erwerbs der Nutzerlizenz an. Falls eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums zur Beseitigung eines erheblichen Mangels führt, so ist der Lizenznehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung der Lizenzgebühr zu verlangen. Weitere Ansprüche von Seiten des Lizenznehmers sind ausgeschlossen. Schadenersatzansprüche gegenüber dem Hersteller sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzungen des Herstellers oder eines seiner Erfüllungsgehilfen beruhen. Diese Haftungsbeschränkung gilt für alle Schadensersatzansprüche des Lizenznehmers, gleich aus welchem Rechtsgrund. Sie erfasst jedoch nicht Schäden, für die eine gesetzlich zwingende Haftung besteht. Für sonstige mittelbare Schäden, Mängelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn haftet der Hersteller nur in der vorstehend beschränkten Weise. IV. Allgemeines, Teilgültigkeit und Gerichtsstand Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Das einheitliche UN-Kaufrecht (Convention on Contracts for the International Sale of Goods) wird ausgeschlossen. Gerichtsstand für alle Streitig- keiten, die sich aus dieser Lizenzvereinbarung oder der Nutzung der Software ergeben ist ausschließlich Oldenburg (Deutschland). Der Hersteller bleibt jedoch berechtigt, gegen den Lizenznehmer an dessen allgemeinen Gerichtsstand gerichtlich vorzugehen. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Lizenzvereinbarung ganz oder teilweise rechtsunwirksam oder lückenhaft sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Jede Abtretung von Rechten aus dieser Lizenzvereinbarung durch den Lizenznehmer ist ausgeschlossen. ashampoo GmbH & Co. KG April 2008 |
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