• Programmname: Synchronizer
    Version: 8.05
    Autor: Mathias Gerlach
    Webseite: https://www.aborange.de
    Kontakt: mg@aborange.de
    Sprache: deutsch
    Lizenz: Shareware
    Kosten: 29.00 EUR
    Information:
    Download*: http://www.aborange.de/download/syncinst.exe
    Größe: 4502 kByte
    Downloads: 202 Downloads
    Beschreibung: Synchronizer ist eine Software zum komfortablen und sicheren Vergleichen und Synchronisieren von Laufwerken, Verzeichnissen und Dateien. So können Sie Datenbestände zwischen mehreren Rechnern synchron halten oder Datensicherungen durchführen. Der Vergleich und die Synchronisation kann auf einem einzelnen Rechner (Desktop) oder zwischen verschiedenen, miteinander vernetzten Rechnern (Desktops, Notebook, Server) erfolgen. Die Daten können sich dabei auf einer internen oder externen Festplatte oder auch auf anderen Datenträgern (z.B. USB-Stick) befinden. Die Bedienung und die Übersichtlichkeit des Synchronizers sind vorbildlich: Bestimmen Sie zuerst eine oder mehrere Laufwerks- oder Verzeichniskombinationen, die abgeglichen werden sollen. Starten Sie anschließend den Vergleich und Sie erhalten eine übersichtliche Vorschau auf die zu synchronisierenden Daten. Nach einer optionalen Durchsicht der Liste können Sie Dateien vom Abgleich ausnehmen oder die Synchronisationsrichtung ändern. Abschließend führt Synchronizer die eigentliche Datensynchronisation schnell und sicher für Sie durch. Selbstverständlich bietet Synchronizer die Möglichkeit, beliebig viele Synchronisationsaufgaben in eigene Profile abzulegen und umfassende Einstellungen vorzunehmen (Ausnahmelisten pflegen, festlegen ob Unterverzeichnisse eingeschlossen werden sollen oder ob Dateien anhand von Datum/Uhrzeit oder nur anhand des Dateinamens verglichen werden sollen etc.). Die Synchronisation kann sowohl manuell als auch zeitgesteuert mittels des aborange Scheduler oder des in Windows integrierten Taskplaners durchgeführt werden. Der optischen Vergleich von Textdateien und die Druckausgabe der Dateiliste runden den Leistungsumfang des Synchronizers ab.
    Betriebssysteme: Win7 x32,Win7 x64,WinOther,WinServer,WinVista,WinVista x64,WinXP
    Screenshots:
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    EULA des Anbieters Dieser Lizenzvertrag gilt zwischen Ihnen und dem Hersteller der Software. Die Software umfasst das Software-Programm, deren elektronische Dokumentation und (soweit vorhanden) Datenträger und eine gedruckte Dokumentation.
    Nach dem heutigen Stand der Technik ist es nicht möglich, Software zu erstellen, die in allen Anwendungsfällen fehlerfrei arbeitet. Gegenstand dieses Vertrages ist deswegen nur eine Software, die im Sinne der Programmbeschreibung grundsätzlich brauchbar ist.
    Bitte lesen Sie die nachfolgenden Informationen sorgfältig, bevor Sie diese Software installieren, benutzen, registrieren oder weitergeben. Durch Installation, Benutzung, Registrierung oder Weitergabe der Software erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesem Lizenzvertrag.
    Falls Sie den Bestimmungen dieses Vertrags nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren, zu benutzen, zu registrieren oder weiterzugeben.

    1. Nutzungsrecht

    1.1 Shareware-Version
    Die frei erhältliche Shareware-Version dient ausschließlich zur Begutachtung des Gebrauchswerts. Sie darf für einen einmaligen Zeitraum von 28 Tagen kostenlos zu Testzwecken verwendet werden.
    Möchten Sie die Software nach Ablauf des Testzeitraums weiter verwenden, so müssen Sie eine Nutzungslizenz erwerben und werden damit zum registrieren Anwender.
    Soll die Software nicht weiterverwendet werden, so muss sie komplett deinstalliert und gelöscht werden. Eine Verwendung ohne Nutzungslizenz über den Testzeitraum hinaus stellt eine Verletzung des Lizenzvertrags dar und wird sowohl straf- als auch zivilrechtlich verfolgt.

    1.2 Registrierte Vollversion
    Durch Erwerb einer Nutzungslizenz erhält der Endbenutzer die registrierte Vollversion und das Recht, die Software sowie alle Updates, die innerhalb von 12 Monaten nach der Lizenzierung erscheinen, gemäß diesen Bestimmungen unbefristet zu nutzen. Eine Verletzung des Vertrages durch den Benutzer führt zum Erlöschen des Nutzungsrechts.
    Eine einzelne Lizenz kann von einer einzelnen Person auf einem oder mehreren Computern verwendet werden. Alternativ kann die Software auf einem einzelnen Computer installiert werden und zu verschiedenen Zeiten von verschiedenen Personen verwendet werden. Nur eine dieser Varianten ist zulässig.
    Arbeiten mehrere Personen auf unterschiedlichen Rechnern mit der Software, so ist für jeden Rechner auf dem das Programm installiert oder verwendet werden kann, eine Lizenz notwendig.
    Bei einigen Produkten erfolgt eine Unterscheidung in Privatlizenz und Firmenlizenz. Bei diesen sind zusätzlich folgende Punkte zu beachten:
    - Privatlizenzen dürfen nur im privaten, nicht kommerziellen Bereich von Privatpersonen eingesetzt werden.
    - Der Einsatz der Software in einem Unternehmen, einem Verein, einer Körperschaft/Anstalt des öffentlichen Rechts, einer Stiftung oder durch einen Selbstständigen/Gewerbetreibenden bedingt eine Firmenlizenz. Eine Firmenlizenz kann von bis zu 5 Nutzern des Lizenznehmers verwendet werden. Für mehr als 5 Nutzer sind entsprechend mehrere Firmenlizenzen notwendig.

    1.3 Freeware-Software
    Freeware-Programme dürfen sowohl von Privatanwendern als auch von Anwendern in Firmen kostenlos (bis auf Widerruf) verwendet werden.

    1.4 Einschränkungen
    - Veränderungen, Dekompilierung und Disassemblierung der Software sind nicht erlaubt und werden zur Anzeige gebracht.
    - Entwicklung, Weitergabe und Nutzung von Methoden, die dem Ziel dienen, die Shareware-Einschränkungen zu entfernen sowie die Weitergabe von Passwörtern zum Download oder zur Freischaltung der Vollversion sind nicht zulässig und werden zur Anzeige gebracht.
    - Verschenken, Verleih, Vermietung und Verleasung der Software sind nicht zulässig.

    2. Urheberrecht
    Die Software sowie die Programm- und Datenkonzeption sind urheberrechtlich geschützt.

    3. Pflichten und Haftung des Lizenznehmers
    Sie sind verpflichtet
    - sicherzustellen, dass die registrierte Vollversion sowie Passwörter zum Download und zur Freischaltung der Software nicht in die Hände von Dritten gelangen. Bei Zuwiderhandlung ist ein pauschaler Schadensersatz in Höhe von 1.000 Euro zu entrichten. Sind höhere Schäden entstanden, bleiben ein darüber hinausgehender Schadensersatz und strafrechtliche Schritte vorbehalten.
    - die mit der Software erstellten Ergebnisse (z.B. Datensicherungen bei Datensicherungssoftware) unmittelbar nach Erstellung auf Vollständigkeit und Fehlerfreiheit zu überprüfen.
    - die mit der Software erstellten Ergebnisse und Daten regelmäßig zu sichern und die Funktionsfähigkeit der Datensicherung zu kontrollieren
    - die Software sowie die zur Freischaltung der Vollversion notwendigen Daten sicher aufzubewahren. Für den Hersteller besteht keine Verpflichtung, die einmal bereitgestellte Software oder die Freischaltungsdaten nochmals zuzusenden.
    - den Hersteller darüber in Kenntnis zu setzen, wenn Sie die Vollversion bzw. die Freischaltung nicht innerhalb von 8 Tagen nach Bestellung und Zahlung erhalten haben (z.B. wegen eines technischen Problems).
    - sicherzustellen, dass dem Hersteller Ihre gültige E-Mail-Adresse bekannt ist, falls Sie über das Erscheinen kostenloser Updates informiert werden möchten.

    4. Gewährleistung
    Die Software wird ?wie sie ist" zur Verfügung gestellt.
    Der Hersteller übernimmt keine Garantie dafür, dass die Software bei Änderung der Arbeitsumgebung oder externen Systemen jederzeit funktionsfähig bleibt.
    Durch die Möglichkeit, die Software vor dem Lizenzerwerb ausgiebig zu testen, ist die Rückgabe ausgeschlossen.
    Die Verantwortung für die richtige Auswahl und den richtigen Einsatz der Software, und damit auch für die Folgen, die sich aus dem Einsatz der Software ergeben, trägt der Lizenznehmer.

    5. Haftung
    Der Hersteller haftet nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.
    Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen.

    6. Weitergabe
    Nur die unregistrierte Shareware-Version darf (bis auf Widerruf) zum Zwecke der Evaluierung weitergegeben werden. Veröffentlichungen auf Datenträgern und im Internet innerhalb von Sharewaresammlungen und Zeitschriften sind (bis auf Widerruf) gestattet, sofern folgende Bedingungen eingehalten werden:
    - Die Weitergabe ist nur in vollständiger, unveränderter Form zulässig.
    - Für die Software selbst darf keine Bezahlung verlangt werden.
    - Es ist ein sichtbarer Link zur Hersteller-Homepage https://www.aborange.de anzugeben.
    - Der Herstellers ist vorab über die Veröffentlichung zu informieren.

    7. Gerichtsstand
    Gerichtsstand ist Gießen.
    Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

    8. Gültigkeit
    Es gelten die Vertragsbedingungen und Preise in der auf der Hersteller-Homepage https://www.aborange.de verfügbaren aktuellen Fassung.

    9. Sonstiges
    Fremde Vertrags- und Einkaufsbedingungen werden nicht anerkannt.
    Bei Vertragsrücktritt vor dem zur Verfügung stellen der Vollversion wird eine Bearbeitungsgebühr von 5? erhoben.

    10. Salvatoresche Klausel
    Nebenabreden wurden nicht getroffen.
    Sollte eine der Vereinbarungen unwirksam sein, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Vereinbarungen treten wirksame Vereinbarungen, die dem Sinn der Absicht der unwirksamen Vereinbarungen zugunsten des Herstellers am nächsten kommen.


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